Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Dendorfer, Jürgen [Bearb.]
Das Lehnswesen im Hochmittelalter: Forschungskonstrukte - Quellenbefunde - Deutungsrelevanz — Mittelalter-Forschungen, Band 34: Ostfildern, 2010

DOI Artikel:
Thoma, Gertrud,: Leiheformen zwischen Grundherrschaft und Lehnswesen. Beneficia, lehen und feoda in hochmittelalterlichen Urbaren
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.34751#0368

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Gertrud Thoma

Leiheformen zwischen Grundherrschaft
und Lehnswesen
Beneficia, lehen und feoda in hochmittelalterlichen Urbaren
Lehen und Leihen werden gewöhnlich unterschieden und den üblicherweise
getrennten »Systemen« Lehnswesen beziehungsweise Grundherrschaft zugewie-
sen. Im Rahmen eines Bandes über das hochmittelalterliche Lehnswesen soll mit
einem Beitrag über beneficia im Rahmen der Grundherrschaft darauf aufmerksam
gemacht werden, wie breit das Bedeutungsspektrum des Begriffes beneficium im
12. Jahrhundert war. Das Vorkommen von sogenannten »Bauernlehen« ist zwar
bekannt, wird aber meist erst dem Spätmittelalter zugeordnet und ist darüber
hinaus wenig erforscht. In der Forschung über das Lehnswesen werden sie nur
am Rande erwähnt1, die Literatur zur Grundherrschaft nennt sie unter den
verschiedenen Arten von Bodenleihen, aber thematisiert die Bezeichnung
»Lehen« und das Verhältnis zum »Lehnswesen« kaum. Es gibt keinen Überblick
über die Entstehung und Verbreitung dieser Bauernlehen, allenfalls Thesen für
bestimmte Regionen oder einzelne Grundherrschaften2. Für das Frühmittelalter
hat Brigitte Kasten auf die mit dem Begriff beneficium verbundene Prekarie ver-
wiesen, die sowohl bäuerliche Bodenleihe wie auch Land Verleihung an Vasallen

1 Bernhard Diestelkamp, Lehen, -swesen; Lehnrecht, in: Lexikon des Mittelalters 5, 1991,
Sp. 1807-1811, der bezeichnenderweise formuliert, dass die Quellen (!) keine Beschränkung auf
vasallitisches oder adeliges Lehnswesen kennten, sondern Lehen auch im bäuerlichen und
bürgerlich-städtischen Bereich vorkämen; F. L. GANSHOF, Benefidum, in: Handwörterbuch zur
deutschen Rechtsgeschichte 1, 1971, Sp. 366-370, und F. Klein-Bruckschwaiger, Bauerlehen,
ebd. Sp. 321 f. (wonach es erst nach dem Sachsenspiegel im späteren Lehnrecht bäuerliche Lehen
gegeben habe); Karl-Heinz Spiess, Das Lehnswesen in Deutschland im hohen und späten
Mittelalter (Historisches Seminar, N.F. 13), Idstein 2002, S. 24 und 46.
2 Z. B. Werner RöSENER, Grundherrschaft im Wandel. Untersuchungen zur Entwicklung geist-
licher Grundherrschaften im südwestdeutschen Raum vom 9. bis 14. Jahrhundert (Veröffent-
lichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 102), Göttingen 1991, S. 273, 343, 483, 522;
Philippe Dollinger, Der Bayerische Bauernstand vom 9. bis zum 13. Jahrhundert, München
1982, S. 99 f., 130, 402; WILHELM STÖRMER, Grundherrschaften frühmittelalterlicher Klöster und
Stifte im Wandel des Hochmittelalters (dargestellt an Beispielen aus Franken und Bayern), in:
Grundherrschaft und bäuerliche Gesellschaft im Hochmittelalter, hg. von Werner RöSENER
(Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 115), Göttingen 1995, S. 184-214,
hier S. 191-212.
 
Annotationen