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Dendorfer, Jürgen [Bearb.]
Das Lehnswesen im Hochmittelalter: Forschungskonstrukte - Quellenbefunde - Deutungsrelevanz — Mittelalter-Forschungen, Band 34: Ostfildern, 2010

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van Eickels, Klaus: Verwandtschaft, Freundschaft und Vasallität: Der Wandel von Konzepten personaler Bindung im 12. Jahrhundert
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https://doi.org/10.11588/diglit.34751#0402

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Klaus van Eickels

Verwandtschaft, Freundschaft und Vasallität:
Der Wandel von Konzepten personaler
Bindung im 12. Jahrhundert

Die Rechts- und Verfassungsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts hat große
Mühe darauf verwendet, die besondere Stellung der Vasallität im Gefüge der
personalen Bindungen herauszuarbeiten, die die Gesellschaften des hoch-
mittelalterlichen Europa bestimmten. Vielen Historikern erschien die Verbindung
persönlicher Treue mit dem dinglichen Element von Besitz und Herrschafts-
rechten als die entscheidende differentia specialis, ja geradezu als constituens des
Lehnswesens, das in der Karolingerzeit aus der frühmittelalterlichen Gefolgschaft
entstand, den Höhepunkt seiner Entfaltung im 12. Jahrhundert erreichte, um
dann schon im 13. Jahrhundert durch erstarrte Verrechtlichung und die Aus-
breitung atypischer Lehnsbindungen (wie Geldlehen und Mehrfachvasallität) in
eine Phase des Verfalls überzugehen. Zurecht hat Susan Reynolds diesem Bild
entgegengehalten, dass die Masse unserer Quellen erst in ebendieser langen, bis
weit in die frühe Neuzeit hineinreichenden Phase des Niedergangs entstand,
wohingegen wir die Normen, die das Lehnswesen bestimmten, und die politische
und soziale Bedeutung, die ihm zukam, für die Blütezeit des 12. Jahrhunderts
kaum in den Quellen fassen können. Der Lehnshuldigung durch Mannschafts-
leistung (commendatio/hominium/homagium) in Form der Kommendation und
verbunden mit Treueid und Investitur in das Lehen wurde und wird konstitutive
Bedeutung für den Ausbau und das Funktionieren hochmittelalterlicher Staat-
lichkeit zugeschrieben, ohne dass das offensichtlich geringe Interesse an einer
Verschriftlichung dieser Vorgänge vor dem Ende des 12. Jahrhunderts in vollem
Umfang erklärbar wäre.
Ausgehend von diesem Befund soll daher im Folgenden betrachtet werden,
welche Funktion die in den Quellen überlieferten Fälle einer Lehnshuldigung
hatten und welche Funktion ihnen im Verhältnis zu konkurrierenden oder
komplementären personalen Bindungen, insbesondere Verwandtschaft und
Freundschaft, zukam. Diese Zusammenhänge sind in der Erforschung des
Lehnswesens bislang vielfach unbeachtet geblieben, da eine Reihe plausibler,
jedoch - wie ich meine - anachronistischer Annahmen der Einsicht in die
funktionale Äquivalenz wie die spezifischen Unterschiede der unterschiedlichen
Formen personaler Bindung im Wege stand: Erstens die Annahme, das Lehns-
 
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