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Büttner, Andreas
Der Weg zur Krone: Rituale der Herrschererhebung im spätmittelalterlichen Reich — Mittelalter-Forschungen, Band 35,1: Ostfildern, 2012

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https://doi.org/10.11588/diglit.34718#0146

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Spätmittelalterlicher Ordo (>Aachener Ordo<)

131

4.4.4 Innere Kritik des Ordo: Gegen eine Datierung auf 1309 und für >um 1325<
Dürfte die Datierung des Pontifikales auf 1318-1342 gesichert und auf 1318-1328 wahr-
scheinlich sein, so bleibt die Möglichkeit bestehen, dass der Krönungsordo doch 1309
für Heinrich VII. entstand und Daniel von Wichterich dann, wie Bernhard Schimmel-
pfennig vermutete, »den Text von Balduin erhalten« habe.^ Die hierfür genannten
Gründe gilt es im Folgenden kritisch zu prüfen, beginnend mit den Argumenten, die
für die heute vorherrschende Datierung vorgebracht worden sind.
Für eine Entstehung des Ordo anlässlich der Krönung Heinrichs VII. ist vor allem
die dem Ordo zugrunde liegende Epiphaniasliturgie angeführt worden, die mit dem
Proprium des Krönungstages, eben jenem 6. Januar, identisch ist. Dieses nach wie vor
einzige Argument^ ist allerdings weit weniger überzeugend als bisher angenommen,
aus einer Vielzahl von Überlegungen und Gründen muss es gerade als äußerst unge-
wiss erscheinen. Zunächst wäre zu fragen, ab wann überhaupt davon ausgegangen
werden konnte, dass Heinrich VII. am 6. Januar gekrönt werden würde. Da seine Wahl
wenig mehr als einen Monat vorher erfolgte, hätte die bewusste und sehr gezielte Über-
arbeitung des Krönungsordo in einem relativ kurzen Zeitraum stattfinden müssen.
Hinzu kommt, dass die Messe nicht mehr wie noch im Mainzer Ordo als eigene Se-
quenz am Ende der Weihe steht, sondern die Krönung jetzt in ihren Ablauf integriert
wurde, die Veränderungen also keineswegs spontan erfolgt sein konnten.
Außerdem muss bereits die Epiphaniasliturgie selbst als für eine Königskrönung
in besonderem Maße geeignet erscheinen, da in ihr zwar Christus, der rex regMm wie
ihn auch der Ordo nennt, gefeiert wird, ihr Inhalt, wie später gezeigt werden soll, aber
ebenso auf einen >herkömmlichen< rcx bezogen werden konnte, um diesen besonders
auszuzeichnenü' Bisher wurde ferner zu wenig beachtet, dass der Ordo eine Krönung
an Epiphanias nicht zwingend voraussetzt und damit nicht unbedingt für den Vollzug
an diesem Festtag geschrieben worden sein muss: Sz fezwpMs/Merzf dzzwzsszs
AEcüzz/zz et Prosa eantctor Tracfzzs zsfü^ heißt es nach der Sequenz der Heiligen Drei Kö-
nige - die Krönung konnte also auch an jedem anderen Tag des Jahres vorgenommen
werden, nur in der Fastenzeit waren bestimmte liturgische Vorgaben zu beachten.^

205 ScHiMMELPFENNiG, Die geistlichen Reichsfürsten im Spiegel des sogenannten deutschen Pontifi-
cale, S. 70, wo es zuvor allerdings heißt, dass der Krönungsordo und andere Bestandteilen des
Pontifikales »genuine Schöpfungen Daniels sein dürften«.
206 Die sehr allgemein gehaltene Begründung von GoLDiNGER, Zeremoniell der deutschen Königs-
krönungen, S. 110, warum »eine Datierung mit 1273 oder 1298 ... nicht haltbar« sei, kann nicht
nachvollzogen werden. Keiner der von ihm benannten Punkte spricht eindeutig für das Jahr
1309 und gegen eine der früheren Datierungen, und auch aus den angegebenen Belegen geht
dies nicht hervor.
207 Siehe unten, Kapitel 4.4.7.
208 MGH LL 2, S. 386, Z. llf.
209 Vgl. so bereits CASTORPH, Ausbildung des römischen Königswahlrechtes, S. 130, Anm. 50, als
Kommentar zu Goldingers Zuordnung zu 1309: »Dies ist nicht auszuschließen, jedoch ist zu
bedenken, daß im Krönungsordo ausdrücklich die Möglichkeit einer anderen liturgischen Aus-
gestaltung zu bestimmten Zeiten des Kirchenjahres aufgezeigt ist (vgl. MGH LL 2, S. 386,
Z. llff.). Dann wäre die Dreikönigsliturgie aus ihrer Thematik zu erklären und der Zeitpunkt
der Krönung Heinrichs VII. wäre auf die Liturgie abgestimmt worden.« HEiMPEL, Königliche
Evangeliumslesung bei königlicher Krönung, S. 458, Anm. 63 folgte hingegen Goldingers Zu-
 
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