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Büttner, Andreas; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Der Weg zur Krone: Rituale der Herrschererhebung im spätmittelalterlichen Reich — Mittelalter-Forschungen, Band 35,1: Ostfildern, 2012

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https://doi.org/10.11588/diglit.34718#0216

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Richard von Cornwall (1257)

201

Sohnes, hatte daher eine zweifache Stoßrichtung: Zum einen diente sie der positiven
Abgrenzung zu der sich vielerorts sicher noch in recht frischer Erinnerung befindli-
chen Krönung seines Vorgängers, zum anderen der Legitimation gegenüber seinem ge-
genwärtigen Konkurrenten um die Königswürde. In diesem Zusammenhang verwies
Richard auch in der Folgezeit mehrfach auf seine Krönung.'^' Diese sollte jedoch nicht
nur eines von vielen Argumenten im Rechtsstreit an der Kurie sein, sondern in ihrem
unmittelbaren Vollzug auch Richards Anspruch auf die Herrschaft im Reich demonst-
rieren und untermauern. Hierzu dienten ebenfalls die prächtigen Festmähler, die den
König persönlich mit zumindest einem wichtigen Teil seiner neuen Fürsten und Unter-
stützer zusammenbrachte. Auch der Tag der Weihe war wohl gewählt, denn durch die
Verzögerung der Krönung auf einige Tage nach dem Einzug in die Stadt konnte Richard
seine Königserhebung mit Christi Himmelfahrt an einem besonders hohen Feiertag be-
gehen und so der ascenszo Domznz gleichsam eine zzscczzsz'o Rzczzrdz zur Seite stellen.
Wie diese Erhebung im Einzelnen ablief, ist weder durch die Briefe des Königs-
paares noch durch chronikalische Nachrichten überliefert. Die Krönung selbst spielte
in den historiographischen Werken zumeist ohnehin eine eher untergeordnete Rolle.
Stattdessen waren es vor allem die Geldzahlungen Richards an seine Wähler, die das
Interesse der Chronisten auf sich zogen und festgehalten wurden. Schon Hugo Koch
hat für die Quellen bezüglich der Wahl festgestellt, dass »so dürftig auch die Angaben
mancher Annalen sind; in keinem Jahrbuch ist vergessen, dass Geld, viel Geld die
Hauptrolle gespielt hat«/^ und auch für die Krönung besitzt dieses treffende Urteil
Gültigkeit.'^ Ähnlich wie die Belagerung Aachens durch Wilhelm von Holland über-
lagerten bei Richard die gezahlten Summen die eigentliche Krönung in der Darstellung
der Königserhebung.'^ Gleichzeitig war mancher Beobachter durchaus in der Lage, ei-
nen Zusammenhang zwischen Geldzahlung und Ritual herzustellen, wie der Schreiber
der Hamburger Annalen, der über Richards Herrschererhebung bemerkte: »Sicher, so-
viel Öl, wie über sein Haupt ausgegossen wurde, hätte er zu Hause für einen geringeren

166 Siehe unten, Kapitel 7.2.1 und 7.3.2.
167 KocH, Richard von Cornwall, S. 118.
168 Den Geldzahlungen konnte entweder im Vorfeld der Wahl breiter Raum gewährt werden (so
z. B. bei der Hennegauer Chronik des Balduin von Avesnes, S. 462), oder der Stimmenkauf di-
rekt mit der Nachricht über die Weihe verbunden werden (Hocsem, Chronqiue, c. 5, S. 36:... t?MZ
per pocMzzzam docfz'ozzom szhz panweraf, z'zz regem Aiamame ... cozzsecrafMr). Vgl. auch die durchaus
zutreffenden Vorwürfe des Gesandten Alfons' von Kastilien an der Kurie: Rem t?Mod pro cozzsezzsM
pei assezzsM, t?Mem m^ado dz'cfz comzYz's /dem arc/zz'epz'scopMS [von Mainz, A.B.] dz'cz'fMr presü'ü'sse, recepR
z'pse pei aiz'MS pro eo ex cozwezRz'ozze prz'zzs /zaMfa magzzam pecMzzz'e t?MazRRafem.' ef de /zoc esf przUz'ca ef
coz!sez!Üez!s/ama z'zz Aiamazzz'a ef esf zzofzzm ef zzoforz'zzm (MGH Const. 2, Nr. 397 S. 502, § 24). Zwar hat
die jüngere Forschung betont, dass die Geldzahlungen keineswegs außergewöhnlich oder au-
ßergewöhnlich hoch waren, doch kann nicht übersehen werden, dass sie bei den Zeitgenossen
große Aufmerksamkeit erregten, und zwar größere als bei früheren oder späteren Krönungen.
169 Eine gewisse Ausnahme bilden hierbei die englischen Chronisten, die ihrem Landsmann sehr
viel freundlicher gegenüberstehen und dem Stimmenkauf eher geringen Platz einräumen: Vgl.
z. B. nur als indirekte Anspielung und eher gegen die deutschen Fürsten gerichtet: Ekgorzzzzf,
z'm^zzam, z'pszzm comz'Rm Rfz'cardzzmJ, fzzm propfor o/Ms/z'ddz'afom, cozzsfazRz'am, R sapz'ozzfz'am, fzzm prop-
Rr SMZ dzosazzrz aFzzzzdazzfz'am (Matthaeus Parisiensis, Chronica maiora, Bd. 5, S. 604). Die Geld-
zahlungen im Einzelnen sind erwähnt bei Thomas Wykes, Annales historiae Anglicanae,
S. U3f.
 
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