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Büttner, Andreas; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Der Weg zur Krone: Rituale der Herrschererhebung im spätmittelalterlichen Reich — Mittelalter-Forschungen, Band 35,1: Ostfildern, 2012

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https://doi.org/10.11588/diglit.34718#0281

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266

Herrschererhebungen des Spätmittelalters

chen Königserhebung - gerade auch wegen des Widerspruchs des Königs von Böhmens
gegen die Wahl - dazu geführt, dass die in Aachen auftretenden Rangstreitigkeiten
zwischen Mainz und Köln beigelegt werden konnten, so war bei Rudolfs Nachfolger die
Macht des Rituals nicht einmal stark genug, zentrale Akteure zur Teilnahme zu ver-
pflichten.
Eine solche Partizipation aller Kurfürsten konnte erst bei Adolfs Nachfolger wie-
der erreicht werden, wobei hier die besonderen Umstände des Herrschaftswechsels
eine entscheidende Rolle spielten. Nach dem militärischen Sieg des zum Gegenkönig
erhobenen Herzogs von Österreich und dem Tod seines Kontrahenten schlossen sich
auch die früheren Gegner dem neuen König an und wohnten den getrennt stattfinden-
den Weihen des Königs und seiner Frau persönlich bei. Der von vielen Zeitgenossen als
durchaus problematisch bewertete Herrschaftsantritt wurde so durch den geschickten
Einsatz ritueller Akte und die damit verbundene Herstellung persönlicher Bindungen
und Zurschaustellung der fürstlichen und kurfürstlichen Anerkennung von dem an-
fänglichen Makel gereinigt und gefestigt. Gleichzeitig wird man die Wirksamkeit die-
ser Herrschaftsrituale insgesamt eher kurz- als mittel- oder langfristig einschätzen
müssen, denn ebenso wie manche Städte Wilhelms oder Richards Königtum auch noch
Jahre nach der Krönung die Anerkennung verweigerten, geriet Albrecht durch sein
konkretes politisches Handeln bald in heftigen Konflikt mit seinen früheren Wählern,
und zwar sogar noch schneller als sein damit letztendlich glückloserer Vorgänger.
Im Hinblick auf die rituellen Handlungen bei der Krönung in Aachen ist das Bild,
das die historiographischen Quellen zeichnen, nicht immer völlig klar oder frei von Wi-
dersprüchen. Gerade was die Frage des Koronators angeht, finden sich mehrfach glaub-
würdige, jedoch divergierende Überlieferungen. Es wird daher stärker als bisher die
Möglichkeit in Betracht zu ziehen sein, dass in besonderen Fällen wie 1248 in Aachen
oder fünfzig Jahre später in Nürnberg die Weihe wie die damit verbundenen Messe
durch verschiedene Geistliche beziehungsweise unter deren Beteiligung vollzogen
wurde. Auch sonst berichten die Quellen vereinzelt von einer durch mehrere Hand-
lungsträger gemeinsam vorgenommenen Weihe, Krönung oder Thron Setzung.^' Hier-
mit dürfte zumeist jedoch die Herrschererhebung als Ganzes gemeint sein, wenngleich
diese Unterscheidung nicht immer eindeutig getroffen werden kann. Es bestätigt sich
insgesamt aber dennoch der aufgrund seines Krönungsrechts zu erwartende Befund,
dass der Kölner Erzbischof die Weihehandlung in der Regel ausschließlich allein durch-
führte, auch wenn die Sonderfälle von 1248 und 1298 eben zu gewissen Modifikationen
geführt haben dürften.
Wie die Weihe im Einzelnen ablief, geht dabei sowohl aus den erzählenden Quel-
len als auch aus Urkunden und Briefen der Beteiligten nur in sehr eingeschränktem
Maße hervor. Sicher ist, dass dem Dreiklang von Thronsetzung, Salbung und Krönung
die entscheidende Bedeutung beigemessen wurde, während beispielsweise die Über-
gabe der übrigen Insignien nur sehr eingeschränkt erwähnt wird. In welchem Verhält-
nis die zentralen Akte zueinander standen, ist aufgrund des Schweigens und des nicht
immer exakten Sprachgebrauchs der Quellen ebenfalls nur bedingt erkennbar. Was für

499 Vgl. z. B. die Formulierungen Crzzce szgzzafz ... corozzawrzzzzi (1248), a prdafz's zzzaz'orz'Fzzs (1257), a
prz'zzcz'pz'Fzzs (1273).
 
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