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Büttner, Andreas
Der Weg zur Krone: Rituale der Herrschererhebung im spätmittelalterlichen Reich — Mittelalter-Forschungen, Band 35,1: Ostfildern, 2012

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https://doi.org/10.11588/diglit.34718#0434

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Wenzel (1376)

419

re 1349 ^as nun noch folgte, war die nachträgliche Genehmigung der Königswahl durch
den Papst, die mittels rückdatierter Urkunden schließlich sogar als mit päpstlicher Zu-
stimmung erfolgt gelten konnte.'^'" Von einer Krönung war jetzt nicht mehr die Rede -
nach ihrer vom Papst im Streit um die Approbation propagierten kurzzeitigen Bedeu-
tungssteigerung trat sie wieder hinter die Wahl zurück.

5.10.4 Die Krönung
Nun woHen sie die /ünweg und den /cdnzg zn Acde erdnen. dann man saget, daj? der /dinig nor
Franc/cen/nrd nd ügen wode, wan man noed nd weif? non (man sagen der wider in sin woüe.^
Die Ausführungen des Frankfurter Bürgers Jeckelin Lentzelin in seinem Schreiben an
Straßburg zeigen erneut den fiktiv-flexiblen Charakter des Königslagers, dessen Abhal-
tung hier von vor auf nach der Wahl verlegt wurde. Richtig ist allerdings, dass der Kai-
ser schon früh plante, möglichst bald nach der Wahl seines Sohnes mit diesem nach
Aachen zur Krönung zu ziehen.'^ Gegenüber den päpstlichen Gesandten hatte Karl
später zwar eine Verschiebung vom 24. Juni auf den 9. Juli zugestehen müssen,'^ doch
informiert ein kaiserliches Schreiben vom 14. Juni über seine wahren Pläne: Der Stadt
Aachen teilte er mit, er wolle nach der in Frankfurt erfolgten Wahl seines Sohnes diesen

1349 Die Approbation Wenzels erfolgte erst durch die Nachfolger Gregors XI., Urban VI. und den
Gegenpapst Clemens VII. (dazu ebd., Nr. 90-93).
1350 Die Wahlanzeigen der Kurfürsten und des Kaisers hatten zwar die Bitte enthalten, Wenzel als
römischen König zu benennen und ihn als hierfür geeignet anzusehen (ebd., Nr. 80, § 3, S. 122f.,
Z. 34-2: gaaUaas dz'cüzz?: doan'aaa: aosfraa: Wcaczcsiaaa: za RoaMaoraa: regea: coacordz'Ur sz'c deefaa:
z'a z'zzzperaforez?: proazorvadaa: pzderaz's a^efzhas fvazgaz'as aazpRcUaUs regea: RozzMzzoraz?: aoazz'aare
ejasgae persoaaa: ad apz'cea: faafe dzgazlafz's z/doacaa: repafare ... dz'gaeazz'az; ebenso Nr. 82, S. 126, § 3,
Z. 23-28), doch sprachen die kürzeren Fassungen nur von gracz'a U/arw (ebd., Nr. 79, S. 119, Z. 42;
Nr. 81, S. 124, Z. 4). Nach der bereits erfolgten Wahl stellte Gregor dann in Aussicht, nachträglich
seine »Gnade, Wohlgefallen und Gunst« sowie »Zustimmung« (gracz'a, FcacpiaczYaa: U /arw;
asscasas) zu geben, falls der Kaiser darum bitten würde (ebd., Nr. 72, S. 109, § 1, Z. 12f.). Die Be-
dingungen hierfür waren unverändert: Schwören der Eide vor der Wahl und ihre Erneuerung
danach, Ersuchen um Approbation (wofür jetzt statt des persönlichen Erscheinens auch Ge-
sandte in Betracht gezogen wurden), keine Regierungsgeschäfte oder Krönung vor der Appro-
bation und Versicherung, dass in Zukunft kein römischer König bei Lebzeiten des Vorgängers
gewählt werden würde. Durch den Gang der Ereignisse und gerade die Weigerung des Kaisers,
die Krönung seines Sohnes bis zur Approbation aufzuschieben, waren jene Forderungen jedoch
gegenstandlos geworden. Es wurde daher ein erneuter Versuch zur nachträglichen Herstellung
der Einträchtigkeit gestartet, wobei für die zu erstellenden Fälschungen hinsichtlich Datierung
und Inhalt nun genaue Vorgaben gemacht wurden (ebd., Nr. 86): Der Kaiser bat schließlich am
6. März 1376 um das FeaepiaczYaz?: des Papstes zur Wahl, das dieser daraufhin am 3. Mai erteilte
(ebd., Nr. 87 und 88). Vgl. zu den Verhandlungen insgesamt KLARE, Wahl Wenzels, S. 173-178
sowie im Detail HÖFLER, Wenzel's von Luxemburg Wahl, S. 661-670 und vor allem LiNDNER,
Wahl Wenzels, S. 270-282, 286-291 und 293-299. Die beiden Letztgenannten wandten sich gegen
die von Julius Weisäcker angenommene nachträgliche Ausstellung von RTA 1, Nr. 73 (S. 669
bzw. S. 274, Anm. 3), für die Klare hingegen erneut Stellung bezog (S. 174f.).
1351 RTA 1, Nr. 54, S. 82, Z. 4-6.
1352 Dies geht bereits aus den aus Nürnberg ergangenen Schreiben hervor (siehe oben, Anm. 1270).
1353 Siehe oben, Anm. 1340.
 
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