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Gramsch, Robert
Das Reich als Netzwerk der Fürsten: politische Strukturen unter dem Doppelkönigtum Friedrichs II. und Heinrichs (VII.) 1225 - 1235 — Mittelalter-Forschungen, Band 40: Ostfildern, 2013

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https://doi.org/10.11588/diglit.34756#0229

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3. Stellvertreter in stürmischen Zeiten

Mit der Unterstützung der Lütticher Städteeinigung und des antilimburger Bünd-
nisses hatte sich Heinrich (VII.) erstmals nach Jahren wieder aktiv in die niederrheinische
Politik eingeschaltet. Hat die Forschung nun zumeist die Ansicht geäußert, Heinrich
habe insbesondere mit seinem Kampf gegen den papsttreuen Bischof von Lüttich „stau-
fische Politik" betrieben, scheint doch aus der damaligen Sicht des Kaisers gerade das
Gegenteil der Fall gewesen zu sein: Herzog Heinrich IV. von Limburg konnte auf sei-
ne besondere Vertrauensstellung beim Kaiser bauen und Bischof Johannes mochte der
päpstlich-kaiserliche Frieden zugute kommen, der den Kaiser zur Nachsicht gegenüber
den päpstlichen Parteigängern verpflichtete. '^ Auch hier bahnte sich bereits jener Vater-
Sohn-Konfiikt an, der die Jahre 1231 /32 erschüttern sollte. Zentraler Stein des Anstoßes
war freilich etwas anderes - nämlich die Versöhnung und die Wiederherstellung der
strategischen Allianz zwischen dem König und den Wittelsbachern!

3.3. Die angebliche „Kapitulation" Heinrichs (VII.)
vor den Fürsten in Worms
(Januar und Mai 1231)

Das Jahr 1231 begann mit einem Hoftag, der von der Zahl der anwesenden Fürsten wieder
an die Versammlungen vor 1228 anknüpfen konnte. Ein knappes dutzend Reichsfürsten
und viele weitere Adlige kamen zwischen dem 18. und 23. Januar in Worms zusammen,
wo der neue Erzbischof von Mainz, Siegfried III. von Eppstein, geweiht und eine Reihe
den Vertragsparteien an. Sogar eine Anwesenheit des Königs beim Bündnisschluss hält er für
möglich. Bei einer Involvierung Pfalz-Bayerns in die niederrheinischen Konflikte auch an den
König als Akteur im Hintergrund zu denken, macht auch deshalb Sinn, weil umgekehrt bei
der klar gegen den Bischof von Lüttich (den Bündnispartner Limburgs) gerichteten Urkunde
Heinrichs (VII.) zugunsten des Lütticher Städtebundes vom 30. Juni 1230 Herzog Ludwig von
Bayern als Mitbesiegler und somit förmlich als Garant fungierte (BF 4159). Mit Friedrich von
Truhendingen und Heinrich von Graisbach sind zudem noch bayerische Klienten als Zeugen
dieser Urkunde genannt. Den Zusammenhang zwischen dem Bündnisvertrag vom 23.10.1230
und dem vom König unterstützten Aufstand Lütticher Städte betont auch MATSCHA, ebda.,
S. 105. Am 24.11.1230 bekräftigte der König seine Parteinahme nochmals, als er die Privilegien
der Lütticher Städte bestätigte und versprach, mit dem Bischof von Lüttich keinen ihnen
ungünstigen Frieden schließen zu wollen (BF 4169).
186 Zur demonstrativen Begünstigung des Limburgers, der 1227/28 am Kreuzzug teilnahm, durch
den Kaiser siehe oben S. 190. Es ist anzunehmen, dass der Kaiser den Limburger weiterhin als
Stütze seiner Politik in Nordwestdeutschland betrachtete (zumal auch Walram von Limburg
in seinem oben genannten Hilfeversprechen an den Bischof von Lüttich das Reich explizit
ausgenommen hatte), angesichts seiner generell wittelsbacherfeindlichen Haltung musste
Friedrich II. auch das antilimburgische Bündnis zwischen Köln und der Pfalz ablehnen. Dass
der Kaiser durch Gregor IX. auf eine Straffreiheit für Bischof Johann von Lüttich verpflichtet
wurde, ist anzunehmen - in Parallele zu Bischof und Stadt Straßburg, denen der Kaiser
am 28.8.1230 Verzeihung für alle Beleidigungen gewährte (dazu Regesten der Bischöfe v.
Straßburg, Nr. 962). WiNKELMANN, Friedrich II., Bd. 2, S. 73A weist darauf hin, dass die
Kontaktaufnahme zwischen Bischof Johannes und dem Legaten 1230 erst in die Zeit der
anlaufenden Papst-Kaiser-Friedensverhandlungen fiel und somit umso einfacher entschuldbar
war.
 
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