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Gramsch, Robert
Das Reich als Netzwerk der Fürsten: politische Strukturen unter dem Doppelkönigtum Friedrichs II. und Heinrichs (VII.) 1225 - 1235 — Mittelalter-Forschungen, Band 40: Ostfildern, 2013

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https://doi.org/10.11588/diglit.34756#0242

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4. Ein Königtum auf Abruf.
Das Reich zwischen 1231 und 1235
4.1. Das Eingreifen des Kaisers (1231/32)

Im Herbst des Jahres 1231 erschütterte ein politischer Mord das deutsche Reich. Über
Heinrich (VII.) schien ein Fluch zu liegen - zum zweiten Mal innerhalb von sechs
Jahren starb ein Reichsverweser bei einem Attentat. Diesmal ist, anders als bei Engelbert,
der Vorsatz der Tat ganz unbestreitbar - ein „unbekannter Meuchelmörder" (sz'cun'Ms),
„Heide" oder „Assassine" gar, streckte Herzog Ludwig I. am 15. September 1231 aut
der Kelheimer Donaubrücke mit einem Dolchstoß nieder. Der Täter starb, ohne etwas
von seinen Auftraggebern verlauten zu lassen. Doch nahezu einhellig berichten die
zeitgenössischen Chronisten, Kaiser Friedrich II. selbst habe den Mord befohlen.
Rätselhafte „historische Kriminalfälle" zweifelsfrei aufklären zu wollen, ist bekannt-
lich ein praktisch aussichtsloses Unterfangen. „Im Zweifel zugunsten des Angeklagten" -
nach diesem Grundsatz hat die Forschung zumeist auf Unschuld des Kaisers plädiert.^
Durchaus nachvollziehbar ist aber auch der Quellenpositivismus der Rc^csL? Iwpcnz wie
auch der älteren Literatur: „So lange wir die geschichte uns nicht selbst nach belieben ma-
chen, sondern so lange wir solche auf glaubwürdige Zeugnisse fürwahr annehmen, muss
(...) hiernach kaiser Friedrich als muthmasslicher urheber des mords gelten" (BF 11104a).
Und auch in der neueren Literatur wird zuweilen mit der Unberechenbarkeit und Grau-
samkeit des unter anderen Kultureinflüssen stehenden Kaisers argumentiert: „Wer die
ungeheure Rachsucht Friedrichs II. kennt, der auch den eigenen Sohn gnadenlos im
Kerker verkommen ließ, von den grausamen Strafen zu schweigen, die er für Empö-
rer bereithielt, wird auch Otto II., dem Sohn des Ermordeten, seinen Verdacht nicht
verdenken.
' Unter den Friedrich-Biographen vgl. etwa ERNST KANTOROWicz, Kaiser Friedrich der Zweite.
Hauptbd., Berlin 1927, S. 179, sowie STÜRNER, Friedrich II., S. 279: „Die Anschuldigung, sowe-
nig sie wohl Glauben verdient ...". OLAF RÄDER hat jüngst in seiner Friedrich-Biografie eine
Verstrickung des Kaisers in den Mord zumindest für möglich erklärt, vgl. DERS., Friedrich II.,
g.440-444.
^ KRAUS, Herzogtum der Wittelsbacher, S. 184f. Zum „terreur" als Herrschaftsinstrument im
normannischen Süditalien, der Heimat Friedrichs, vgl. nunmehr grundsätzlich die Untersu-
chung von BROEKMANN, Rigor iustitiae. Die Einlassungen einiger neuerer Autoren, welche
Heinrich (VII.) als Hintermann des Mordes in Erwägung ziehen (so WILHELM STÜRMER, Art.:
Ludwig I. der Kelheimer, in: NDB 15 [1987], S. 355ff., hier: S. 357, und ihm folgend FLACHEN-
ECKER, Ludwig der Kelheimer, S. 847f.; recht bestimmt auch BoRCHARDT, Der Aufstand, S. 75)
können m.E. ohne weiteres zurückgewiesen werden, da sie mit der Quellenlage und der
historischen Konstellation von 1231 völlig unvereinbar sind. Die Untersuchung spitzt sich
somit allein auf die Frage zu, ob der Kaiser Mitwisser gewesen sein kann oder nicht - wobei
dann im letzteren Fall an eine anonyme „Privatrache" (vielleicht auch veranlasst durch einen
feindselig gestimmten Fürsten) zu denken wäre.
 
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