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Gramsch, Robert
Das Reich als Netzwerk der Fürsten: politische Strukturen unter dem Doppelkönigtum Friedrichs II. und Heinrichs (VII.) 1225 - 1235 — Mittelalter-Forschungen, Band 40: Ostfildern, 2013

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https://doi.org/10.11588/diglit.34756#0367

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5. Das Reich als Netzwerk der Fürsten zwischen 1225 und 1235

Ansatz verpflichtet zeigt,^ so ist dies eben ihrer schon in der Wahl der Methode zum
Ausdruck kommenden sozialgeschichtlichen „Grundstimmung" zu verdanken. Dieses
bisher eher in der deutschen Spätmittelalterforschung beheimatete Forschungsparadig-
ma bildet meines Erachtens eine höchst notwendige und produktive Ergänzung zum
traditionellen Übergewicht geistes- und begriffsgeschichtlicher Herangehensweisen in
der deutschen Mediävistik, eine Erweiterung des Horizonts, die durch die modisch ge-
wordene Beschwörung des „cultural turn" (als eine neue Spielart von Gdsh'sgeschichte)
nicht verhindert werden sollte.
Tatsächlich hat die kulturwissenschaftliche Ausrichtung der neueren deutschen Me-
diävistik, die eher auf die Erschließung von Begriffs- und Symbolwelten als auf die unter
Positivismusverdacht stehende Rekonstruktion geschichtlicher Ereignisverläufe und kon-
kreter sozialer Phänomene zielt,^ dazu beigetragen, dass wir gerade auf dem Gebiet der
politischen Geschichte des 13. Jahrhundert immer noch mit Kenntnisständen und Deu-
tungsmustern aus dem 19. und frühen 20. Jahrhundert konfrontiert sind. Neue Impulse
hat hier (fast) ausschließlich die Landesgeschichte gegeben, die ob ihres Verhaftetseins in
einer oft etwas altbacken erscheinenden „realgeschichtlichen" Forschungstradition zu-
weilen belächelt wird. Doch lässt sich dieselbe durchaus modernisieren, indem politische
Geschichte neueren soziologischen Erkenntnissen und Methoden geöffnet und in eine
umfassendere Sozialgeschichte der mittelalterlichen Gesellschaft eingebettet wird. Sobald
dies geschieht, wird auch die seit Jahrzehnten kaum mehr angerührte Reichsgeschichte
des 13. Jahrhunderts wieder spannend. Was dies für das Bild der Regierungszeit Hein-
richs (VII.) bedeutet und welche neuen Fragen sich aus unserer Untersuchung ergeben,
sei zuletzt in einigen nur thesenhaft zugespitzten Bemerkungen skizziert.

5.3.1. Soziale Gruppen statt sozialer Schichten
Das bis heute wichtigste Erklärungsmuster für das Desaster Heinrichs (VII.)^ lässt sich
auf den kürzestmöglichen Nenner bringen, indem wir es als klassentheoretisch kenn-
zeichnen: Unterstellt wird, Heinrich habe in einer nach Klassen (oder besser: Schichten)
ausdifferenzierten Gesellschaft, in der konkret Fürsten, Ministeriale und Städter als
kollektive Handlungssubjekte (mit einheitlichen Interessen etc.) gedacht werden, die
Balance verloren: Seine Bevorzugung der beiden letzteren Gruppen sei zwar politisch
innovativ gewesen, habe ihn aber mit den Fürsten entfremdet, die mächtig genug waren,
ihn schon 1231 zu „überwältigen" und die auch den Vater gegen ihn aufwiegelten.
^ Vgl. die Charakterisierung der Ergebnisse neuerer Studien zur Konfliktführung und -beilegung
im mittelalterlichen Frankreich durch PATZOLD, ebda. S. 199f.: „Die Streitparteien waren in
der Regel einander nicht fremd, sondern in einem komplexen Geflecht sozialer Beziehungen
unterschiedlichster Art miteinander verbunden. Jede Veränderung in diesem sozialen Bezie-
hungsgeflecht - etwa durch Todesfälle oder Hochzeiten - konnte das labile Gleichgewicht
zerstören und dadurch neue Gewaltakte heraufbeschwören. Wenn Konflikte aber als Ergebnis
von Veränderungen in einem ,social networU zu deuten sind, dann muß man auch die Mittel
der Austragung dieser Konflikte auf sozialer Ebene suchen, nicht auf juristischer."
28 Siehe hierzu die Übersicht bei GoETZ, Moderne Mediävistik, Kap. IV und V. - Natürlich soll die
Bedeutung dieser neueren Forschungen nicht bestritten. Sozial- nicht gegen Kulturgeschichte
ausgespielt werden. Kulturgeschichtliche Phänomene aller Art (Herrschaftslegitimation, Ge-
schichtsschreibung, Recht und Gewohnheit, Symbolwelten usw.) können gewissermaßen als
„mentaler Überbau" dieser sozialen Basis, als notwendige ideelle Stabilisatoren, aber auch als
kritische Widerspiegelung sozialer und politischer Realität begriffen und beschrieben werden.
29 Siehe hierzu auch die Einführung in den Forschungsstand in Kap. 1.3.1.
 
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