Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Türck, Verena
Beherrschter Raum und anerkannte Herrschaft: Friedrich I. Barbarossa und das Königreich Burgund — Mittelalter-Forschungen, Band 42: Ostfildern, 2013

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.34758#0161

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
160

5. Die Herrschaft Friedrichs I. in Burgund

in Burgund nahm. Nur bei der Privilegierung der Herren von Baux lässt sich mög-
licherweise eine geplante Einflussnahme feststellen, wobei der königliche und der
adlige Anteil am Zustandekommen der Urkunde schwer zu definieren sind. Eine
gewisse Tendenz, adlige Prägestätten zu fördern (Dauphin, Herren von Baux), ist
trotz aller Vorbehalte erkennbar.
Die im Königreich Burgund geprägten Münzen trugen in der Regierungszeit
Friedrichs I. meist, wie gezeigt, anonyme Münzbilder und verwiesen somit nicht
auf den König. Eine Präsenz des Königs durch die im Umlauf befindlichen Münzen
wurde nicht geschaffen. Auch ließ Friedrich in Burgund keine eigenen königlichen
Münzstätten einrichten. Dies ist wohl der dezentralen Lage Burgunds im Hinblick
auf das ganze Reich und seiner geringen Bedeutung gegenüber dem deutschen
Südwesten geschuldet.

5.4 Herrschaft durch personelle Kontakte

Ein zentrales Moment der hochmittelalterlichen Herrschaft ist der Kontakt des Kö-
nigs zu seinen Großen.^ Erst durch das Miteinander von König und Fürsten ent-
stand das Zusammenspiel der wichtigen Akteure eines Raums, das nach Bernd
Schneidmüller mit dem Begriff der „konsensualen Herrschaft" umschrieben
wird.^3 Darum werden im folgenden Kapitel die Beziehungen Friedrichs I. zu den
burgundischen Großen ausführlich in den Blick genommen. Hierbei sollen jedoch
nicht alle in Urkunden des Königs erwähnten Personen gleichwertig behandelt
werden, sondern wegen der Fülle der Akteure wird eine Fokussierung auf wichtige
und zentrale Vertreter und Akteure vorgenommen. Beispielsweise werden nicht
alle Erzbischöfe und Bischöfe, für die ein irgendwie gearteter Kontakt zu Fried-
rich I. belegt ist, betrachtet, sondern nur besonders wichtige Vertreter wie die Erz-
bischöfe von Besangon, Lyon, Vienne und Arles herausgegriffen. Bei der
Untersuchung dieser werden teilweise ihre Suffragane - wenn es sich sinnvoll er-
gibt - mitberücksichtigt, ansonsten werden die burgundischen Bischöfe noch im
Kapitel zum Alexandrinischen Schisma ihre Beachtung finden.^ Gleiches gilt für
die Kontakte zum Adel, die ebenfalls vor allem in Hinblick auf die für Friedrich
bedeutenden Akteure exemplarisch betrachtet werden sollen.
Zur Darstellung dieser Beziehungen zu wichtigen burgundischen Großen sol-
len die erhaltenen diplomatischen, historiographischen und epistolaren Quellen
herangezogen werden. Die Gesamtheit der Urkunden Friedrichs für das König-
reich Burgund dient zwar als Quellenkorpus, wird aber nicht komplett erschlossen.
So fallen in diesem Kapitel die Klöster, da diese sich nicht durch einen regen per-
sönlichen Kontakt zum König auszeichnen, sondern in aller Regel nur Empfänger
von Privilegien mit Bestätigung ihrer Rechte und ihres Besitzes waren, ganz her-

862 Siehe hierzu die Ausführungen oben in Kapitel 2.3.
863 ScHNEiDMÜLLER, Konsensuale Herrschaft.
864 Siehe hierzu weiter unten in Kapitel 7.
 
Annotationen