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Bock, Nils
Die Herolde im römisch-deutschen Reich: Studie zur adligen Kommunikation im späten Mittelalter — Mittelalter-Forschungen, Band 49: Ostfildern, 2015

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https://doi.org/10.11588/diglit.38798#0240

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Herolde und adlige Konflikte

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Einvernehmen zwischen Papst und Kaiser sowie des römisch-deutschen Kö-
nigs die jeweiligen Vorhaben (Ausgleich mit Matthias Corvinus bzw. Kreuz-
zugsplanung) zu unterstützen bzw. wohlwollend gegenüber zu stehen.

7 Herolde und adlige Konflikte: Formen der Ankündigung von
Konflikten, Verläufe und Kompetenzen der Herold
Aus der Übergabe von Absagen wollten die Herolde eine Monopolstellung
ableiten. So schrieb der Wappenkönig Thomas Isaac, alias Toison d'or, in sei-
nem an Kaiser Maximilian I. gerichteten und in franko-burgundischer Traditi-
on stehenden Traktat über die vorgebliche Geschichte des Heroldsamtes und
die Privilegien sowie Aufgaben der Herolde zu Beginn des 16. Jahrhunderts,
dass seulz herauldtz doibvent pourter deffiance.718 Dabei stellt sich die Fragen, wie
dieser Anspruch, dass alleine Herolde Absagen überbringen sollten, zu bewer-
ten ist, in welchem Maße Herolde tatsächlich Herausforderungen bestellt ha-
ben, welche Kompetenzen sie besaßen, wie ihre Aufträge und funktionalen
Zuständigkeiten strukturiert waren und schließlich was mittels ihrer Einbun-
dung ausgesagt werden konnte?
Eine besondere Bedeutung für die Analyse der Funktion der Herolde im
Rahmen diplomatischer Verhandlungen kommt Streitfällen zu, da sie auf-
grund der sich feindlich gegenüberstehenden Parteien Momente erhöhter
Kontingenz bildeten. Dabei konnte es sich um Rechtsstreitigkeiten unter-
schiedlicher Natur handeln und die Abgabe von Erklärungen oder Protesten
die Tätigkeit der Herolde bilden. Auch konnten sie ausgesandt werden, um
Informationen oder Stellungnahmen bei der Gegenpartei einzuholen.719 Des
Weiteren gehörte in diesen Kontext die Übermittlung von Aufforderungen zu
einem Zwei- oder Gruppenkampf, die nach den gleichen Regeln wie im Rah-
men kriegerischer Auseinandersetzungen abliefen, aber auch in gewaltfreien
Situationen ausgesprochen wurden.720

718 Lesdits officiers d'armes sont tenuz par commandement de leurs princes ou aultres s’il est mestier
pourter de part luy deffiance par escript ou de bouche. Et doïbt Von adjouster foy et credit a leurs pa-
rolles comme de la bouche de celluy de par cui il vient et anonce. Et leurs doibvent donner les nobles
audiences et licence de faire et accomplir leurs offices comme il leurs est encharge et ordonne par
l'aultre partie ny pource leurs doivent faire pire chier, ains leurs monstrer bon semblant et leurs depar-
tirs de leurs biens pour leurs honneurs, lesquelx biens a eulxfaictz ne les doibvent celer mais le remer-
cier a leurs seigneur pour lequel l'on leurs faict. Die Edition des Traktates (Wien, ÖNB,
Cod. 7223) bei SiMONNEAU, Grandeur, S. 100 und Annex 18.
719 Römheld, Funktionen, S. 56-58.
720 Ein Beispiel bildet die Zweikampfaufforderung, die Ludwig von Orléans Heinrich IV. von
England entgegen gebracht hat und die von Herolden übermittelt wurde. Gegenstand war
die Anzweiflung des Herzogs von Orléans des rechtmäßigen Anspruchs Heinrichs auf den
Thron, der die Aufforderung auch annahm. Die Wappenkönige Lancaster und Champagne
sowie der Herold Orléans waren mit der Übermittlung betraut. Monstrelet, Chronique,
Bd. 1, S. 52-67; RÖMHELD, Funktionen, S. 56.
 
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