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Bock, Nils
Die Herolde im römisch-deutschen Reich: Studie zur adligen Kommunikation im späten Mittelalter — Mittelalter-Forschungen, Band 49: Ostfildern, 2015

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https://doi.org/10.11588/diglit.38798#0275

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274

Medium adliger Kommunikation

dung durch den Umstand, dass Herolde schon bei Turnieren im Vorfeld Ge-
leitschreiben an die Kämpfer verteilten. Andererseits bot sich ihr Einsatz
dadurch an, dass sie als Repräsentanten ihrer Herren den von ihnen gewähr-
ten Geleitsanspruch einer Person objektivieren und durch ihre Präsenz zur
Schau stellen konnten. Obgleich sie Personen oder ganze Gruppen auch in die
Fremde begleiten konnten, erscheint die Geleitzusage im 15. Jahrhundert stark
an eine Herrschaft gebunden. Deutlich wird dies in dem Umstand, dass zum
einen deutsche Herolde in auswärtigen Gebieten bis zur Grenze eines Herr-
schaftsgebiets begleitet wurden und zum anderen Gesandtschaften in Grenz-
gebieten zu Wartezeiten gezwungen waren, bis sie von einem Herold des Ge-
bietes, in dem sie sich bewegten, eingeholt werden konnten. Die Charakteris-
tika des deutschen Königsgeleits lassen sich exemplarisch anhand des Geleits
auf zeigen, das Martin Luther im Zusammenhang des Wormser Reichstags
1523 durch Karl V. gewährt und durch Caspar Sturm, genannt Teutschland,
sinnbildlich dar gestellt wurde.
Eine Zusammenführung der vorgenannten Aspekte findet sich in den Auf-
gaben, mit denen Herolde im Zusammenhang von Gesandtschaften betraut
wurden. Dabei hat das Beispiel der Briefübergabe des Wappenkönigs Romreich
im Jahr 1490 in Rom einige Merkmale des Handelns von Herolden im diplo-
matischen Bereich offengelegt. Dies betrifft zunächst den Umstand, dass Rom-
reich überhaupt in das Konsistorium des Papstes vor gelassen wurde. Diese
Behandlung unterscheidet den Herold von einfachen Boten und rückt ihn in
die Nähe der diplomatischen Funktionsträger. Des Weiteren wurde er von
Adligen begleitet, die wie der badische Prinz teilweise Stellver-
treterfunktionen des Kaisers in Rom übernahmen, aber selber nicht in das
politisch-diplomatische Handeln eingriffen. Die Funktion des Herolds bestand
in diesem Zusammenhang in der körperlichen Repräsentation seines Herrn,
was seine privilegierte Behandlung erklärt. Als selbstständige oder gar ver-
handelnde Amtsträger sind deutsche Herolde allerdings nicht belegt. Bezüg-
lich der teilweise vielfältigen Sprachkompetenz der Herolde machte der Be-
richt über den Empfang Romreichs darauf aufmerksam, dass diese Fähigkeiten
der Herolde individuell erheblich differieren konnten. Dies scheint sich auch
auf ihre Auswahl für die jeweiligen Aufträge ausgewirkt zu haben. Herausge-
hoben aus der größeren Menge der eingesetzten, aber persönlich unbekannten
Herolde, zeichnen sich die Herolde Ungarland, Steierland und Romreich ab.
Individuelle Kompetenzen und wahrscheinlich noch wichtiger das Vertrauen
in diese Personen von Seiten ihrer Herren waren für ihre Beauftragung ent-
scheidend.
Eine weitere Präzisierung in Hinblick auf die Tätigkeitskontexte der He-
rolde, ihrer Kompetenzen und der Bedingungen ihres Einsatzes können durch
die Untersuchung ihrer Rolle als Überbringer von Herausforderungen im
Konflikt innerhalb unterschiedlicher adliger Gruppen und auf dem Niveau
des römisch-deutschen Reichs bzw. des christlichen Europas gezeigt werden.
In diesen Zusammenhang gehörte die Absage als gängige Form der Heraus-
forderung bzw. der Kriegserklärung. Sie gehört wiederum in den Kontext
 
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