4. Ziele der Vorwürfe
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Königin zur Last legte, war schockierend. Allerdings findet Waldrada erst ab den
860er Jahren Erwähnung, so dass es diese Hypothese insbesondere für die frühe
Phase des Ehestreits zu überprüfen gilt. Eine genauere Analyse der einzelnen
Elemente der Vorwürfe wirft ein klareres Licht darauf, was Lothar durch sein
Vorgehen erreichen wollte. Dabei stellt sich letztlich die Frage, inwiefern die
erhobenen Vorwürfe auch den Herrscher trafen, selbst wenn dies natürlich in
keiner Weise seinen eigenen Zielen entsprechen konnte.
a. Diffamierung Theutbergas und Begründung ihrer Verstoßung
Selbst einem Geistlichen wie Erzbischof Hinkmar fiel auf, dass aus „männlichem
Geschlechtsverkehr", also Analverkehr oder allgemeiner Geschlechtsverkehr
ohne Penetration,203 keine Schwangerschaft entstehen konnte, dass wenn
Theutberga durch vorehelichen Geschlechtsverkehr schwanger geworden wäre,
sie bei der Hochzeit keine Jungfrau mehr gewesen sein könnte und dass spä-
testens wohl eine Abtreibung den Verlust der Jungfräulichkeit zur Folge gehabt
hätte.204
Insbesondere der Vorwurf der Abtreibung ist in der Forschung als Beleg
dafür angeführt worden, dass Lothar bereits zu Beginn des Ehestreits von der
Angst um die Sicherung seiner Nachfolge getrieben worden sei und deshalb
Theutberga ihre Kinderlosigkeit respektive Unfruchtbarkeit vorgehalten habe,
da diese durch die Abtreibung verursacht worden sei.205 Letha Böhringer hat
dem zu Recht entgegen gehalten, dass ein solches Wissen über medizinische
Zusammenhänge für das neunte Jahrhundert nicht vorausgesetzt werden kann,
und mehr noch, dass Theutbergas Kinderlosigkeit in den hervorragend über-
lieferten Verhandlungen der Eheangelegenheit 860, 862 und 863 keinerlei Er-
wähnung findet, ihre Deutung als Unfruchtbarkeit 857 deshalb noch sehr viel
unwahrscheinlicher ist.206
Hinzu kommt, dass der Vorwurf der Schwangerschaft und Abtreibung, was
nach christlichem Verständnis als schwere Sünde, nach weltlichem Verständnis
203 Vgl. zu der Frage, um was es sich bei Hukbert und Theutberga gehandelt haben soll, oben Anm.
53.
204 Hinkmar, De divortio, ed. Böhringer, responsio 12, S. 179-182, bes. S. 182. Die Schwäche der
Argumentation war offensichtlich auch Hinkmars Auftraggebern, die ihn ja mit dieser Frage
konfrontierten, bewusst: ebd., interrogatio 12, S. 177: Quinto capitulo nobis rescribite ex auctoritate
scripturarum et traditione patrum de stupro atque ab orsu, quae scripta contineantur, cum auctorum
nominibus et designatione librorum, ut scire possimus, utrum tali modo, sicut dicitur, femina possit
concipere et post aborsum virgo valeat permanere, sicut de ista dicitur accidisse; et si deprehensa fuerit
haec ante coniugium crimina perpetrasse, utrum in coniugio debeat aut valeat permanere. Zu den
Fragestellern Böhringer, Einleitung, S. 20-26.
205 So konkret Hlawitschka, Lotharingien, S. 18, Anm. 38; maßgeblich für die Betonung der Un-
fruchtbarkeitsthese vor allem Brühl, Hinkmariana, S. 55-77 [Hinkmariana II]), S. 58 f., vgl. auch
Bauer, Rechtliche Implikationen, bes. S. 47.
206 Böhringer, Einleitung, S. 14 mit Anm. 83; jetzt noch einmal nachdrücklich gegen eine Verbindung
von Unfruchtbarkeit und Abtreibung Mistry, Abortion, bes. S. 250.
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Königin zur Last legte, war schockierend. Allerdings findet Waldrada erst ab den
860er Jahren Erwähnung, so dass es diese Hypothese insbesondere für die frühe
Phase des Ehestreits zu überprüfen gilt. Eine genauere Analyse der einzelnen
Elemente der Vorwürfe wirft ein klareres Licht darauf, was Lothar durch sein
Vorgehen erreichen wollte. Dabei stellt sich letztlich die Frage, inwiefern die
erhobenen Vorwürfe auch den Herrscher trafen, selbst wenn dies natürlich in
keiner Weise seinen eigenen Zielen entsprechen konnte.
a. Diffamierung Theutbergas und Begründung ihrer Verstoßung
Selbst einem Geistlichen wie Erzbischof Hinkmar fiel auf, dass aus „männlichem
Geschlechtsverkehr", also Analverkehr oder allgemeiner Geschlechtsverkehr
ohne Penetration,203 keine Schwangerschaft entstehen konnte, dass wenn
Theutberga durch vorehelichen Geschlechtsverkehr schwanger geworden wäre,
sie bei der Hochzeit keine Jungfrau mehr gewesen sein könnte und dass spä-
testens wohl eine Abtreibung den Verlust der Jungfräulichkeit zur Folge gehabt
hätte.204
Insbesondere der Vorwurf der Abtreibung ist in der Forschung als Beleg
dafür angeführt worden, dass Lothar bereits zu Beginn des Ehestreits von der
Angst um die Sicherung seiner Nachfolge getrieben worden sei und deshalb
Theutberga ihre Kinderlosigkeit respektive Unfruchtbarkeit vorgehalten habe,
da diese durch die Abtreibung verursacht worden sei.205 Letha Böhringer hat
dem zu Recht entgegen gehalten, dass ein solches Wissen über medizinische
Zusammenhänge für das neunte Jahrhundert nicht vorausgesetzt werden kann,
und mehr noch, dass Theutbergas Kinderlosigkeit in den hervorragend über-
lieferten Verhandlungen der Eheangelegenheit 860, 862 und 863 keinerlei Er-
wähnung findet, ihre Deutung als Unfruchtbarkeit 857 deshalb noch sehr viel
unwahrscheinlicher ist.206
Hinzu kommt, dass der Vorwurf der Schwangerschaft und Abtreibung, was
nach christlichem Verständnis als schwere Sünde, nach weltlichem Verständnis
203 Vgl. zu der Frage, um was es sich bei Hukbert und Theutberga gehandelt haben soll, oben Anm.
53.
204 Hinkmar, De divortio, ed. Böhringer, responsio 12, S. 179-182, bes. S. 182. Die Schwäche der
Argumentation war offensichtlich auch Hinkmars Auftraggebern, die ihn ja mit dieser Frage
konfrontierten, bewusst: ebd., interrogatio 12, S. 177: Quinto capitulo nobis rescribite ex auctoritate
scripturarum et traditione patrum de stupro atque ab orsu, quae scripta contineantur, cum auctorum
nominibus et designatione librorum, ut scire possimus, utrum tali modo, sicut dicitur, femina possit
concipere et post aborsum virgo valeat permanere, sicut de ista dicitur accidisse; et si deprehensa fuerit
haec ante coniugium crimina perpetrasse, utrum in coniugio debeat aut valeat permanere. Zu den
Fragestellern Böhringer, Einleitung, S. 20-26.
205 So konkret Hlawitschka, Lotharingien, S. 18, Anm. 38; maßgeblich für die Betonung der Un-
fruchtbarkeitsthese vor allem Brühl, Hinkmariana, S. 55-77 [Hinkmariana II]), S. 58 f., vgl. auch
Bauer, Rechtliche Implikationen, bes. S. 47.
206 Böhringer, Einleitung, S. 14 mit Anm. 83; jetzt noch einmal nachdrücklich gegen eine Verbindung
von Unfruchtbarkeit und Abtreibung Mistry, Abortion, bes. S. 250.



