5. Motive der Beteiligten
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Ende der 870er Jahre alt genug, Anhänger um sich zu scharen, was für seine
Geburt in der zweiten Hälfte der 850er Jahre spricht.325
Bei der Debatte um die Bedeutung der Nachfolgefrage in der Frühphase des
Ehestreits ist bislang übersehen worden, dass Karl von der Provence 858 seinen
Bruder Lothar zum Erben seines Reiches bestimmte für den Fall, dass er ohne
Nachkommen stürbe, dass jedoch Lothar im Gegenzug nicht den gleichen Schritt
tat.326 Fühlte er sich künftiger männlicher Nachkommen einfach nur sehr sicher?
Die Regelung von Orbe kann aber auch als ein weiteres Indiz dafür angesehen
werden, dass Hugo zu diesem Zeitpunkt bereits geboren war oder Lothar mit der
baldigen Geburt eines Kindes rechnen konnte. Auf jeden Fall ist es in Anbetracht
der Erbvereinbarung von Orbe 858 sehr wahrscheinlich, dass Waldrada zum
Zeitpunkt der Verstoßung Theutbergas bereits Mutter eines Königskindes oder
schwanger war.327 Dagegen war Theutberga definitiv kinderlos. Diese Tatsache
war 857 sicher nicht der alleinige oder auch nur ausschlaggebende Grund für
ihre Verstoßung, zumal die zitierten Differenzen der Eheleute darauf hin weisen,
dass Theutberga ohnehin nicht viel Gelegenheit hatte, schwanger zu werden.328
Dennoch dürfte ihre Kinderlosigkeit nicht ganz ohne Einfluss auf Lothars Ent-
scheidung geblieben sein. Kein König hat je die Mutter seines potentiellen
Thronfolgers in der Weise öffentlich desavouiert, wie Lothar II. es mit seiner
Königin und deren Familie tat.
Selbst wenn Lothar bereits seit 857 die Absicht gehegt haben sollte, an
Theutbergas Stelle Waldrada zu ehelichen, überrascht es, dass er 862 auf einmal
nicht mehr die Antwort des Papstes auf seine Meldung der Ergebnisse der
Aachener Synode ab wartete und seine Geliebte heiratete. Vor allem aber mutet es
seltsam an, dass er ein halbes Jahr nach der Hochzeit behauptete, er sei schon zu
Lebzeiten seines Vaters Lothar I. in einer vollgültigen Ehe mit seiner Frischver-
mählten verbunden gewesen.329 Wolfgang Georgi hat überzeugend dargelegt,
dass ein derartiges Verhalten Sinn ergibt, wenn Waldrada Ende 862 schwanger
war und der Hof um Lothar auf die Geburt eines männlichen Thronfolgers
325 Für eine Geburt nach 855 Bauer, Rechtliche Implikationen, S. 45, Anm. 12; Esmyol, Geliebte,
S. 160; anders Airlie, Private bodies, S. 17: „he was probably born in or before 855".
326 Annales Bertiniani, edd. Grat - Vielliard - Clemencet, a. 858, S. 77: Lotharius rex cumfratre suo Karlo
Provinciae rege amicitiam firmat, datis ei duobus episcopatibus ex regno suo portionibus, id est Bilisio et
Tarantasia; similiter Karins eidemfratri suo Lothario regnum suum ea conditione tradidit, ut, si, ante-
quam uxorem acciperet etfilios generaret, ab hac vita decederet, ei Lotharius iure hereditario succederet.
Man könnte argumentieren, dass Lothar sich angesichts der schwächlichen Verfassung seines
jüngeren Bruders sicher war, diesen zu überleben, doch gibt es keine Anzeichen dafür, dass ein
Tod Karls 858 bereits absehbar war.
327 Zu den gemeinsamen Kindern Lothars und Waldradas oben Anm. 318 und 319. Aus einem auf
Herbst 861 datierbaren Eintrag auf foL 43r des Liber memorialis Romaricensis, edd. Hlawitschka
- Schmid - Tellenbach (Textband: S. 93 f.), geht hervor, dass zumindest Hugo bereits geboren war,
siehe dazu oben Anm. 319.
328 Zu den Differenzen Hinkmar, De divortio, ed. Böhringer, responsio 1 (libellus septem capi-
tulorum, c. 1), S. 119 (zitiert oben Anm. 63).
329 Vgl. Adventius, Narratio, ed. Dümmler (wie oben Anm. 7), S. 215 (zitiert oben Anm. 12).
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Ende der 870er Jahre alt genug, Anhänger um sich zu scharen, was für seine
Geburt in der zweiten Hälfte der 850er Jahre spricht.325
Bei der Debatte um die Bedeutung der Nachfolgefrage in der Frühphase des
Ehestreits ist bislang übersehen worden, dass Karl von der Provence 858 seinen
Bruder Lothar zum Erben seines Reiches bestimmte für den Fall, dass er ohne
Nachkommen stürbe, dass jedoch Lothar im Gegenzug nicht den gleichen Schritt
tat.326 Fühlte er sich künftiger männlicher Nachkommen einfach nur sehr sicher?
Die Regelung von Orbe kann aber auch als ein weiteres Indiz dafür angesehen
werden, dass Hugo zu diesem Zeitpunkt bereits geboren war oder Lothar mit der
baldigen Geburt eines Kindes rechnen konnte. Auf jeden Fall ist es in Anbetracht
der Erbvereinbarung von Orbe 858 sehr wahrscheinlich, dass Waldrada zum
Zeitpunkt der Verstoßung Theutbergas bereits Mutter eines Königskindes oder
schwanger war.327 Dagegen war Theutberga definitiv kinderlos. Diese Tatsache
war 857 sicher nicht der alleinige oder auch nur ausschlaggebende Grund für
ihre Verstoßung, zumal die zitierten Differenzen der Eheleute darauf hin weisen,
dass Theutberga ohnehin nicht viel Gelegenheit hatte, schwanger zu werden.328
Dennoch dürfte ihre Kinderlosigkeit nicht ganz ohne Einfluss auf Lothars Ent-
scheidung geblieben sein. Kein König hat je die Mutter seines potentiellen
Thronfolgers in der Weise öffentlich desavouiert, wie Lothar II. es mit seiner
Königin und deren Familie tat.
Selbst wenn Lothar bereits seit 857 die Absicht gehegt haben sollte, an
Theutbergas Stelle Waldrada zu ehelichen, überrascht es, dass er 862 auf einmal
nicht mehr die Antwort des Papstes auf seine Meldung der Ergebnisse der
Aachener Synode ab wartete und seine Geliebte heiratete. Vor allem aber mutet es
seltsam an, dass er ein halbes Jahr nach der Hochzeit behauptete, er sei schon zu
Lebzeiten seines Vaters Lothar I. in einer vollgültigen Ehe mit seiner Frischver-
mählten verbunden gewesen.329 Wolfgang Georgi hat überzeugend dargelegt,
dass ein derartiges Verhalten Sinn ergibt, wenn Waldrada Ende 862 schwanger
war und der Hof um Lothar auf die Geburt eines männlichen Thronfolgers
325 Für eine Geburt nach 855 Bauer, Rechtliche Implikationen, S. 45, Anm. 12; Esmyol, Geliebte,
S. 160; anders Airlie, Private bodies, S. 17: „he was probably born in or before 855".
326 Annales Bertiniani, edd. Grat - Vielliard - Clemencet, a. 858, S. 77: Lotharius rex cumfratre suo Karlo
Provinciae rege amicitiam firmat, datis ei duobus episcopatibus ex regno suo portionibus, id est Bilisio et
Tarantasia; similiter Karins eidemfratri suo Lothario regnum suum ea conditione tradidit, ut, si, ante-
quam uxorem acciperet etfilios generaret, ab hac vita decederet, ei Lotharius iure hereditario succederet.
Man könnte argumentieren, dass Lothar sich angesichts der schwächlichen Verfassung seines
jüngeren Bruders sicher war, diesen zu überleben, doch gibt es keine Anzeichen dafür, dass ein
Tod Karls 858 bereits absehbar war.
327 Zu den gemeinsamen Kindern Lothars und Waldradas oben Anm. 318 und 319. Aus einem auf
Herbst 861 datierbaren Eintrag auf foL 43r des Liber memorialis Romaricensis, edd. Hlawitschka
- Schmid - Tellenbach (Textband: S. 93 f.), geht hervor, dass zumindest Hugo bereits geboren war,
siehe dazu oben Anm. 319.
328 Zu den Differenzen Hinkmar, De divortio, ed. Böhringer, responsio 1 (libellus septem capi-
tulorum, c. 1), S. 119 (zitiert oben Anm. 63).
329 Vgl. Adventius, Narratio, ed. Dümmler (wie oben Anm. 7), S. 215 (zitiert oben Anm. 12).



