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2. Bestätigungsprivileg

2. Bestätigungsprivileg Martins V. für das Heiliggeist-
stift

Konstanz, 1418 April 8. Papst Martin V. stimmt dem Inhalt einer Supplik Pfalz-
graf Ludwigs III. zu, zur weiteren Förderung der Universität und zur Mehrung
der mit der Ausübung des Gotteslobes befassten Personenzahl in der königlichen
Kollegiatkirche zum Hl. Geist in Heidelberg ein weiteres Kanonikat mit Proben-
de einrichten zu dürfen1. Diese soll mit 100 Malter Korn aus den Einkünften der
Parochialkirche von Freimersheim bei Alzey ausgestattet sein, deren Patronats-
rechte beim Pfalzgrafen liegen. Für den Unterhalt und die Verpflichtungen des
dort anzustellenden vicarius perpetuus seien dann noch ausreichend Einkünfte
vorhanden. Aus eigenem Vermögen steuert Ludwig LH. noch zwei Fuder Wein
aus seinem Anteil am Weinzehnten von Hohensachsen bei. Diese Probende soll
immerwährend mit dem Dekansamt verbunden sein, sodaß beide nicht getrennt
vergeben werden dürfen. Auf dieses mit den Aufgaben des Dekans verbundene
Kanonikat kann auch eine Person gewählt werden, die bisher dem Kapitel nicht
angehört hat? Die von Angelus (Corrarius), dem seinerzeit (1406-1415) amtie-
renden Papst Gregor XU., gewährten Exemptionen und Vergünstigungen sollen
gemäß der von diesem ausgestellten Urkunde auch für die neue Probende gelten,
wobei die Gültigkeit für die bereits bestehenden Kanonikale samt deren Pro-
benden und Amtsbefugnissen und deren Inhaber ausdrücklich bestätigt wird.
Martin V. bestimmt weiterhin, daß vollgültige Neubesetzungen der Stellen von
Kapitel und Dekan und bei dessen Abwesenheit vom ältesten Priester oder auch
jedem anderen Mitglied vorgenommen werden dürfen. Eine solche Besetzung
soll von keiner kirchlichen Autorität in irgendeiner Weise angefochten werden
können. Als letzte Bestimmung ist das Verbot jeglichen Einspruches gegen die
Besetzung der Dekanstelle mit dem baccalarius formatus der Theologie Johan-
nes Platen enthalten, nachdem am Tage der Ausstellung der Vorgänger in diesem

'UAH RA 1306, fol. 91v

2Die Urkunde über die Einrichtung und Ausstattung dieses dreizehnten Kanonikats von
1418, Feb. 10 ist abgedruckt bei Winkelmann, Urkunden Nr. 77. Ludwig III. berichtet dort
von Bedenken der Universität dergestalt, daß die erfolgte Einrichtung von zwölf Kanoni-
katen und Vikarstellen unter Einbeziehung der Dekanstelle der Universität beträchtlichen
Schaden zufügen würde. Deshalb richte er die dreizehnte Pfründe am Heiliggeiststift ein,
die der Bakkalar der Theologie Johann Plate auf Lebenszeit innehaben solle.

3Die betreffende Urkunde ist nicht erhalten. Ein Zitat aus einer ,bulla pontificia a Gre-
gorio Xu. Ludovico electori concessa' die Errichtung des Heiliggeiststiftes betreffend fin-
det sich bei Franz Schoenmezel, Rektoratsreden Heft 16a, Heidelberg 1769 Anm. (c) (s.
Winkelmann, Reg. Nr. 184): Ludwig HI. möchte das von seinem Vater begonnene Hei-
liggeiststift vollenden und dadurch der Universität gesicherte Dauer verleihen und dafür
vorsehen, daß das Kollegium an der königlichen Kirche zum Hl. Geist aus zwölf Kanoni-
katen mit Präbende bestehen soll, die mit drei Magistern der Theologie, drei Doktoren des
Kirchenrechtes, dem vicarius perpetuus der Parochialkirche St. Peter vor Heidelberg, dem
Prediger der Stadt Heidelberg, einem Magister der Medizin und drei Magistern aus dem
Artistenkolleg besetzt werden sollen. Als Zeitraum für die Ausstellung ergibt sich somit
1410 zweite Jahreshälfte bis 1415 Juli 4.

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