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I Ergänzende Texte

Amt, der Dr. theol. Nikolaus Magni von Jawer, resigniert halte. Zuvor rekapitu-
liert die Urkunde ausführlich die Narratio einer Supplik Ludwigs HI. an Gregor
XU. Darin hatte Ludwig dargestellt, daß nach der Gründung und ersten Aus-
stattung der Universität durch seine Vorfahren Ruprecht L, H. und HI. letzterer
vor seinem Tode vorgehabt habe, die durch den Papst zur Kollegiatkirche erho-
bene ,ecclesia regalis' zum Hl. Geist zur besseren Absicherung der Universität
noch vermögender auszustatten. In der frommen Absicht, diese Pläne zur Aus-
führung zu bringen, habe er, Ludwig M., alles getan, um die Einrichtung von 12
Kanonikaten mit Pfründen für 12 Mitglieder der Universität, nämlich drei Ma-
gister der Theologie, drei Doktoren des Kirchenrechtes, den vicarius perpetuus
der Parochialkirche St. Peter vor Heidelberg, den Prediger der Stadt Heidelberg,
einen Magister der Medizin und drei Magister aus dem Artistenkolleg, mög-
lich zu machen. Aus diesen 12 sollten auch der Dekan und Kustos des Stiftes
kommen. Die Ausstattung dieser Pfründen sollte folgendermaßen aussehen: 100
Gulden fürjeden der drei Theologen und den Dekretalisten, jeweils 80 Gulden
für den Dekretisten und Vertreter der Nova Iura sowie den Mediziner, wobei der
jeweilige Dekan jährlich zusätzlich dreißig der Kustos zwanzig Gulden erhalten
sollte. Die Quelle für diese Gelder sollten die Rheinzölle von Kaiserswerth und
Bacharach sein, die auch durch die Bemühungen seiner Vorfahren in den blei-
benden, urkundlich bezeugten Besitz der genannten drei Fakultäten gekommen
seien, sowie die Einkünfte der drei bepfründeten Kanonikate an der Neustädter
Kollegiatkirche St. Maria, die an das Kollegium der Hl. Geistkirche übertra-
gen worden waren. Eventuell überbleibende Mittel sollten der Universität oder
dem genannten (Stifts)kollegium zukommen unter jährlicher Rechnungslegung
an den Pfalzgrafen. Dem vicarius perpetuus (von St. Peter) sollen die verbrieften
Einkünfte für dieses Amt sowie dem Prediger die für das Predigeramt zustehen-
den zukommen, während den Magistern bei ihrem wie bisher gemeinschaftlichen
Leben die Verpflegung im Kollegium gestellt werden soll. Sowohl der vicarius
perpetuus an St. Peter als auch der predicator an Hl. Geist sollen Bakkalare
der Theologie sein oder diesen Grad in höchstens einem Jahr erreichen kön-
nen. Bei der Neubesetzung eines vakanten Kanonikats soll mit Mehrheit in einer
Versammlung aller Graduierten der Universität eine geeignete Person nominiert
und durch den jeweiligen Pfalzgrafen dem Dekan von Hl. Geist präsentiert wer-
den ohne Beteiligung von Hofpersonal. Mit Genehmigung des Pfalzgrafen könne,
falls eine entsprechend geeignete Person an der Universität Heidelberg nicht zu
finden ist, eine solche auch anderswoher kommen. An Stelle eines Doktors der
entsprechenden Fakultät könne auch ein Lizential angenommen werden, falls
für diesen die Doktorpromolion innerhalb eines Jahres durchführbar sei. Ludwig
hatte weiterhin von sich aus vorgesehen, daß an der genannten ecclesia regalis 12
dauernde Vikar- bzw. Kaplanstellen eingerichtet würden. Die Versorgung dieser
Vikare sollte sich folgendermaßen gestalten: zwei werden angewiesen auf den Hl.
Kreuzaltar - weiter unten ist von Trinitäts- und Hl. Kreuzaltar die Rede - der
dritte auf den Katharinenaltar, der vierte auf den Maria-Magdalenen-Altar, der
fünfte auf den St. Petersaltar, der sechste und siebte auf den Sebastiansaltar, der
achte auf den Nikolaialtar, der neunte auf den Marienaltar .hinten' (d. h. hin-
ler dem Hauptaltar) in der ecclesia regalis, der zehnte auf den Jodokusaltar in
der Peterskirche, wobei dieser wie gewohnt ebendort weiterhin die Messen halten

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