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bestimmen. 5.) Die Berichtigung kleiner Unrich-
tigkeiten unter zofl. 6.)Lgmione8,wenn diebe-
treffende Buchhalterey die Erledigung der Rech-
nungen , und die gepflogene Richtigkeit bestatti-
get/ auf Anfordern ohne weiters erfolgen zu lassen.
7.) Jene Beamte,' welche sie ausgenommen, zu
entlassen, jedoch muß die Ursache der Entlassung
vierteljährig angezeigt werden. 8.) Die von ih-
nen unmittelbar gegen Kaution ernannte Beamte,
wenn sie mit der Kaution nicht aufkommen kön-
nen, wiederum zu entlassen, y.) Erbauung neu-
er Gebäude, die nicht 200 fl. und kleine Repa-
rationen, die nicht 100 fl. erreichen, vorzukehren,
io.) Die Verpachtung kleiner Gefalle unter 1000
fl. ii.) Kelkicucionss nacslium niederen Stan-
des. 12.) Erkennung der Straffälligkeiten der
Generalien. 1 z.) Nachlassung der Patentalstra-
fe-n, die nicht ioo fl. übersteigen. 14.) Crthei-
Lung der l'iculorum Menüs nach der bestimmten
Anzahl der Titulanten. 15-) Polizey - Zunft-
rind Handwerkssachen, die alleinige Verleihung
neuer, oder Bestättigung alter Zunft-und Jn-
nungsartikel ausgenommen. 16.) Reis - und Ab-
sentirungslicenzen der Räthe, Subalternen, und
Beamten 3 I.c>co OKcii,wenn solche nicht außer
Land verreisen, oder nicht auf eine lange Zeit
gehen. Bey jenen außer Land aber, oder auch
im Lande länger als auf z Monat diese müssen
ihr Absentirungsgesuch bey der Landesstelle ein-
bringen, welche es mit ihrem Gutachten nach al-
lerhöchsten Orten einzubegletten hat.
R 3 §. 221.
bestimmen. 5.) Die Berichtigung kleiner Unrich-
tigkeiten unter zofl. 6.)Lgmione8,wenn diebe-
treffende Buchhalterey die Erledigung der Rech-
nungen , und die gepflogene Richtigkeit bestatti-
get/ auf Anfordern ohne weiters erfolgen zu lassen.
7.) Jene Beamte,' welche sie ausgenommen, zu
entlassen, jedoch muß die Ursache der Entlassung
vierteljährig angezeigt werden. 8.) Die von ih-
nen unmittelbar gegen Kaution ernannte Beamte,
wenn sie mit der Kaution nicht aufkommen kön-
nen, wiederum zu entlassen, y.) Erbauung neu-
er Gebäude, die nicht 200 fl. und kleine Repa-
rationen, die nicht 100 fl. erreichen, vorzukehren,
io.) Die Verpachtung kleiner Gefalle unter 1000
fl. ii.) Kelkicucionss nacslium niederen Stan-
des. 12.) Erkennung der Straffälligkeiten der
Generalien. 1 z.) Nachlassung der Patentalstra-
fe-n, die nicht ioo fl. übersteigen. 14.) Crthei-
Lung der l'iculorum Menüs nach der bestimmten
Anzahl der Titulanten. 15-) Polizey - Zunft-
rind Handwerkssachen, die alleinige Verleihung
neuer, oder Bestättigung alter Zunft-und Jn-
nungsartikel ausgenommen. 16.) Reis - und Ab-
sentirungslicenzen der Räthe, Subalternen, und
Beamten 3 I.c>co OKcii,wenn solche nicht außer
Land verreisen, oder nicht auf eine lange Zeit
gehen. Bey jenen außer Land aber, oder auch
im Lande länger als auf z Monat diese müssen
ihr Absentirungsgesuch bey der Landesstelle ein-
bringen, welche es mit ihrem Gutachten nach al-
lerhöchsten Orten einzubegletten hat.
R 3 §. 221.