Z6o -W
^su6.
mil. mixt.
wohl bey ihren Lebszeiten in
allen ihren Handlungen, als
auch nach ihren Absterben ih-
re Verlaffenschaften.
Civilob-
rigkeit.
Gerichts-
barkeit , un-
ter der vor-
hin ihre
Manner ge-
standen.
WltwM der gemeinen Soldaten,
und Invaliden, wenn sie nicht
von dem Militari verpflegen,
ober innerhalb i Jahr nach
dem Tod ihrer Männer abge-
fertiget worden, haben der
Civilobrigkeit, wo sie sich auf-
halten , im Leben und Tod zu
unterstehen.
HofdekreL
Wien den 4.
und Gratz
den 2?.
Jun. 1768.
. . Der Civilpersonen.
XXVI. Hauptstück.
Von den Titnlgturen der Ge-
richtsstellen.
Gnbernmm.
Von den subordinirten Instanzen:
Aochansehnllches k. k. I. Oe. Gubermum,
Günstige Herren!
von den Bischöfen, Fürsten, und Acren Standen:
Hochansehnliches k. k. I. Oe. Gubernium!
, Von
^su6.
mil. mixt.
wohl bey ihren Lebszeiten in
allen ihren Handlungen, als
auch nach ihren Absterben ih-
re Verlaffenschaften.
Civilob-
rigkeit.
Gerichts-
barkeit , un-
ter der vor-
hin ihre
Manner ge-
standen.
WltwM der gemeinen Soldaten,
und Invaliden, wenn sie nicht
von dem Militari verpflegen,
ober innerhalb i Jahr nach
dem Tod ihrer Männer abge-
fertiget worden, haben der
Civilobrigkeit, wo sie sich auf-
halten , im Leben und Tod zu
unterstehen.
HofdekreL
Wien den 4.
und Gratz
den 2?.
Jun. 1768.
. . Der Civilpersonen.
XXVI. Hauptstück.
Von den Titnlgturen der Ge-
richtsstellen.
Gnbernmm.
Von den subordinirten Instanzen:
Aochansehnllches k. k. I. Oe. Gubermum,
Günstige Herren!
von den Bischöfen, Fürsten, und Acren Standen:
Hochansehnliches k. k. I. Oe. Gubernium!
, Von



