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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0070
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geraten, und jener Vater erbat nun ein königliches Dokument, welches jene Urkunden, die
das Kloster vormals in gutem Glauben und in vollem Recht und ohne irgendeinen Ein-
wand erfahren zu haben, besessen hatte, durch königliches Privileg wieder bestätigte.
Welche Urkunde so lautet:

URKUNDE 9 (Reg. 1853)

Befehl Karls des Großen hinsichtlich der verlorenen Urkunden

Karl, von Gottes Gnaden König der Franken und Longobarden und Patritius der
Römer. Kund und zu wissen sei allen unseren Getreuen, den gegenwärtigen und den
zukünftigen, daß Abt Helmerich vor unser Angesicht trat und uns eröffnete, es seien
Urkunden seines Klosters zum Hl. Nazarius an verschiedenen Orten verloren gegangen
und zerstört worden. Das (durch diese Urkunden ausgewiesene) Besitztum sei auf viele
Orte verteilt gewesen. Bis heute seien (die Mönche) mit demselben in unserem Reiche durch
die Gnade Gottes ausgestattet gewesen und seien es auch noch im gegenwärtigen Augen-
blick. Auf seine Bitte haben wir für ihn und für seine Vorgänger eine derartige Verfügung
erlassen, da ja jenes Haus Gottes tatsächlich bis heute die rechtmäßige Besitzerin war. Sie
mögen also kraft unserer Vollmacht und ohne jeden Vorbehalt alles und jedes, was sie
nach Fug und Recht vorher als Ergebnis von Schenkungen und Tauschgeschäften besaßen,
auch weiterhin in Ruhe und Ordnung behalten und in Übereinstimmung mit dem Gesetze
gegebenenfalls auch verteidigen, so wie dies alles bis heute durch offenen Brief die Macht
der Könige verteidigt hat und auch heute noch tut. Zur Bekräftigung dieser Vollmacht und
deren besseren Beachtung für alle Zeiten haben wir sie mit unserem Ring siegeln lassen.
Monogramm Karls, des glorreichsten Königs. Ich, Gilbert, habe an Stelle von Rado gegen-
gezeichnet. (Erlassen zwischen 19. XII. 778 und 13. II. 784.)

VERMERK 10

Es erscheint nicht unangebracht, gewisse Schenkungen von Gläubigen, die bei uns
durch Ansehen und Erinnerungswürdigkeit besonders berühmt sind und gepriesen werden,
unter die königlichen Privilegien einzureihen, besonders auch deswegen, weil manche der-
selben durch königlichen Machtspruch bekräftigt sind. Wir dürfen daher erst einmal die
Schenkung des Dorfes Bisistat (Bürstadt, zwischen Lorsch und Worms) und des dazuge-
hörigen Waldes durch den bekannten Grafen Cancor und seine Gattin Angila — zeitlich
zurückgreifend — in die laufende Reihe einordnen.

URKUNDE 10 (Reg. 501)

Schenkung Cancors in Bürstadt und seinem Waldrevier

Ich, Cancor, bedenke in Gottes Namen, zugleich mit meiner Gattin Angila, das Ende
der menschlichen Hinfälligkeit. Ich bedenke, wie wir, was der Herr gebe, unsere Sünden
vermindern und die ewigen Freuden erlangen könnten. Wir machen daher zu unserem
Seelenheil, damit unser Herr Jesus Christus uns gnädiglich Verzeihung unserer Sünden
gewähre, eine Schenkung. Wir überlassen, übergeben und übertragen sie dem Kloster des
Hl. Petrus, welches Lorsch genannt wird, beziehungsweise dem heiligen Märtyrer Naza-
rius, dessen Leib dort ruht, oder der Gemeinschaft der Mönche, welche dort lebt, und
welcher der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Wir wünschen, daß unsere Sehen-
 
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