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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0072
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URKUNDE 11 (Reg. 577)

Schenkung des Wigbert in Remagen, Fritzdorf, Eckendorf und Ära

In Christi Namen, am 11. Dezember (770), im dritten Jahre der Regierung unseres
Herrn Karl, des Königs der Franken und Longobarden, mache ich, Wigbert, dem heiligen
Märtyrer Nazarius, dessen Leib im Oberrheingau im Kloster Lorsch am Flusse Weschnitz
ruht, beziehungsweise der heiligen Gemeinschaft der Mönche, die dort Gott dienen und
denen der verehrungswürdige Gundeland als Abt vorsteht, eine Schenkung. Sie erfolgt aus
freiem "Willen und auf ewige Zeiten, wobei ich die Freiwilligkeit noch besonders betone.
Sie bezieht sich auf jenes Besitztum, welches mir Erkenbert als rechtmäßiger Inhaber mit
der "Weisung übergeben hat, dasselbe zur Rettung und zum Heile seiner Seele weiter-
zugeben, was ich hiermit tue. Es handelt sich um seine Liegenschaften im Rigorinser Gau
(Ripuarier-Gau), in der Gemarkung Pisinheim (Pissenheim südl. Bonn), in Frigbodes-
dorph (Fritzdorf westlich Remagen), in Remagen, in Eccandorph (Eckendorf südl. Bonn)
und in Ära (Ahrweiler? Altenahr? Neuenahr?), nämlich Hofreiten, Ländereien, Felder,
Wiesen, "Weiden, Wege, Wälder, Weinberge, Forste, "Wohnhäuser, Stallungen, Scheunen
mit ihren Zubauten, stehende und fließende Gewässer. Ausgenommen sind alle Leib-
eigenen namens Mother samt Gattin Berthlinde mit Söhnen, ferner Walther, Gutze-
linde, Germund, Balther und Theutlinde. Alles andere und was immer ich in den
vorgenannten Orten besitze, alles und in allem, ganz und restlos, schenke, übertrage und
übereigne ich auch vom gegenwärtigen Tage an im Namen Gottes zu ewigem Besitz in der
Weise, daß ihr vom heutigen Tage an das Recht und die Gewalt habet, dasselbe zu behal-
ten, zu verschenken oder zu vertauschen oder damit ganz nach eurem Gutdünken zu ver-
fahren und er (der Alt) besitze das freie und unbeschränkte Verfügungsrecht darüber in
allen Belangen. Wenn aber einer, was ich zwar nicht glaube, wenn ich selbst oder einer
meiner Erben oder Nacherben oder irgendeine mißgünstige Person versuchen sollte, gegen
dieses Schenkungsdokument anzukämpfen oder dasselbe zu brechen oder umzudeuten, so
soll sein Versuch nicht nur gegenstandslos sein, sondern er bezahle außerdem zu Gunsten
des Klosters als Buße den doppelten Preis und ebensoviel an den königlichen Schatz. Seine
Klage aber sei nichtig. Zur Bekräftigung und Bestätigung der gegenwärtigen Schenkung
für alle Zeiten untenstehende Fertigung. Geschehen zu Remagen und Lorsch. Tag und
Zeit wie oben. Handzeichen des Wigbert, welcher gebeten hatte, diese Schenkungsurkunde
auszustellen und zu bekräftigen. Handzeichen des Grafen Angilger. Handzeichen des
Humbald und anderer. Salvius und der Priester Thutearnus als beauftragte Schreiber.

VERMERK 12

Im Jahre 785 (richtig: 784, am 13. II.) nach des Herrn Fleischwerdung starb Helme-
rich nach über fünfjähriger Regierungsdauer und es wurde Richbod (784—804, Okt., 1.)
zum Abt gewählt, ein Mann, beliebt bei Gott und den Menschen, schlicht und weise,
gebildet sowohl in den göttlichen als auch in den weltlichen Wissenschaften. Nach zehn
Jahren wurde er dann von dem sehr frommen König Karl auf den Stuhl des Erzbistums
Trier berufen, den er zehn Jahre und acht Monate innehatte. Zuerst umgab er das Kloster
mit Mauern und verlegte die Holzhäuser, in denen die Mönche bis dahin gewohnt hatten,
von der Nordseite auf die Südseite (der Basilika), wie man das heute noch sehen kann,
erbaute ein Schlafhaus mit dreifacher Kirche, bekleidete die Schranken um die Ruhestätte
 
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