Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0086
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
80

bezahle er nach Vorladung vor die königliche Kammer und durch dieselbe gezwungen,
aus seinem eigenen Vermögen zu Gunsten des vorgenannten ehrwürdigen Klosters eine
Buße von einem Pfund Gold und zwölf Mark Silber. Diese unsere letztwillige Verfügung
und unsere Schenkung aber soll fest und unverletzt bestehen bleiben. Sollte zu irgend-
einer Zeit durch irgendjemand eine andere angeblich in unserem Namen ausgestellte
Urkunde, welche der vorliegenden entgegensteht und nach Maßgabe des Datums früher
oder später ausgefertigt wäre, auftauchen, so soll sie als null und nichtig gelten, auch
wenn sie anscheinend und angeblich von unserer Hand bekräftigt sei. Sie sei wertlos,
denn diese unsere vorliegende Schenkung soll, wie gesagt, in ewiger Dauer fest und
unverletzbar bestehen bleiben. Urkund dessen die untenstehende Fertigung. Und damit
dieses Testament nach gesetzlichem Brauche seine volle Gültigkeit erlange, haben wir
beschlossen, dasselbe durch eigenhändige Unterschrift zu sichern und mit den Handzei-
chen geeigneter Zeugen, welche die feierliche Übergabe sahen, versehen zu lassen. Der
Schenkungsakt erfolgte im Kloster Lorsch am 12. September (819) im sechsten Jahre der
Regierung unseres Herrn, des ruhmreichen Kaisers Ludwig, im Namen Gottes. Möge sie
Glück bringen! Ich, Einhard, der Sünder und Schenkgeber, habe die Urkunde gelesen,
anerkannt und eigenhändig unterschrieben. Ich, Imma, habe beigestimmt und unter-
schrieben. Handzeichen von Rabangar, Warbot, Wolfbert und anderen. Ich, Hirminmar,
Diakon und kaiserlicher Geheimschreiber, habe dieses Testament auf Ersuchen Einhards
geschrieben und unterschrieben.

VERMERK 21

Beschreibung der Mark Michelstadt

Den Gegenstand seiner Schenkung und die Bezeichnung der örtlichen Grenzen hat
Einhard selbst auf diese Weise gegeben:

URKUNDE 21 (Reg. 3151)

(Michelstädter Gemarkungsgrenzen)

Es gibt Leute, die, von weltlichem Stolz geschwellt und nur sich selbst liebend, die
von den Christgläubigen den Kirchen und Klöstern übergebenen Besitzungen an sich
reißen oder, anscheinend unter dem Vorwand des Erbschaftsrechtes (siehe Heimerich!),
zurückbehalten oder auch nach weltlich-feudalen Gesichtspunkten im Lehenwesen auf-
spalten. Damit nun in dem, was ich, Einhard, von der königlichen Hand des Kaisers
Ludwig im Orte Michelstadt erworben habe, nicht die Hand der Bösen den Vorrang
erhalte, soll im Gedächtnis der Gläubigen, sowohl der kommenden als auch der gegen-
wärtigen, getreulich festgehalten werden, wie die einzelnen Güter vereinigt und mit
welchen Namen sie bezeichnet sind. Da ich mich entschlossen habe, jenen vorgenannten
Ort der Herrschaft der Lorscher zu unterstellen und das jenen bekannt geworden war,
habe ich die Grenze und die Ortsnamen sorgfältig ausgekundschaftet und sie, solange ich
sie noch frisch im Gedächtnis hatte, durch meinen Schreiber Luther niederschreiben lassen.
Es leitete mich dabei die Überlegung, daß die Güter vieler Klöster zusammengelegt werden
und die Lehen verschiedener Herren genau abgegrenzt werden. Diese Grenzpunkte und
die Namen der Orte werden wie folgt bezeichnet: Die Grenzziehung beginnt am Berge
 
Annotationen