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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0092
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wahre, haben wir sie eigenhändig unterschrieben und mit unserem Ringe siegeln lassen.
Monogramm Ludwigs, des ruhmreichen Königs. Ich, der Diakon Adaleold, habe an Stelle
von Grimald gegengezeichnet. Gegeben am 7, Januar (834), im ersten Jahre der von
Christo begnadeten Regierung unseres Herrn, des ostfränkischen Königs. In der 12. Indik-
tion. Geschehen in der Königspfalz zu Franconofort (Frankfurt am Main), im Namen
Gottes und daher unter glückverheißenden Umständen. Amen. Christe, schütze den
König Ludwig!

VERMERK 26

Im Jahre 817 (richtig: 837) nach des Herrn Fleischwerdung, nach dem Tode des Abtes
Adalung (24. August 837) wurde Samuel (837—856) zu seinem Nachfolger gewählt. Die-
ser war von frühester Jugend an im Kloster erzogen worden. Bald nach seiner "Wahl zum
Abt wurde er auch als Bischof von Worms inthronisiert. Er ist der Erbauer der Cyriacus-
Kirche in Nivhusen (Stift Neuhausen hei Worms). Die Lorscher Bibliothek hat er teil-
weise (offenbar zugunsten seines Bischofssitzes oder seiner Neugründung) „geleert". Er
beschloß seine Tage (am 7. Februar 856) nach einer sowohl in Lorsch als auch in "Worms
über 17 Jahre dauernden Regierung. In dieser Zeit übergab der vorgenannte König Lud-
wig (der Deutsche) dem bekannten Grafen Werinher seine Güter in Bibifloz (Biblis),
Wattenheim und Zullestein (später Festung zem Steine, jetzt Wüstung Stein im Steiner
Wald an Weschnitz und Rhein) durch königliche Urkunde. Bald darauf übereignete der-
selbe Werinher (Werner) diese Güter dem Lorscher Kloster. Das ist die bezügliche Ur-
kunde:

URKUNDE 26 (Reg. 3285)

Schenkung Ludwigs IL an Wernher in Biblis, Wattenheim und Stein

Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit. Ludwig, von Gottes Gnaden
König. Der königlichen Würde geziemt es, die ihr treu Dienenden durch mannigfaltige
Gaben und beträchtliche Auszeichnungen zu ehren und zu erhöhen. Diesem Brauch un-
serer Ahnen, der fränkischen Könige folgend, beliebt es unserer Majestät, einen gewissen
unserer Getreuen namens Werinhar, durch einige Vermögensanteile unseres Besitztums
zu bevorzugen und zu erheben. Und nicht unverdient! Er ist würdig, von unserer Majestät
ein solches Geschenk verdientermaßen entgegennehmen zu dürfen, denn stets ist es sein
Bestreben, uns mit aller Kraft zu dienen und allen unseren Weisungen nachzukommen.
Kund und zu wissen sei daher dem ganzen Volke unserer Getreuen, der gegenwärtigen und
der zukünftigen, daß wir jenem Werner Güter aus unserem Eigentum in sein Eigentum
geben, die im Oberrheingau in den Dörfern Bibifloz (Biblis), Wadtinheim (Wattenheim)
und Zullestein liegen, nämlich einen Herrenhof mit Kirche, mit den dort wohnenden Leib-
eigenen beiderlei Geschlechtes, mit Wohnhäusern, Stallungen, Weinbergen, Äckern, Wäl-
dern, Wiesen, Weiden, Wasserstellen und Wasserläufen, Zubehör, ab- und zuführenden
Wegen, bisher erfaßten und noch zu erfassenden und überhaupt allen dazugehörigen
Grundstücksteilen. Das alles ging zur Gänze aus unserem Eigentums- und Besitzrecht in
jenes unseres vorgenannten Getreuen Werner über. Wir haben ihm das aus unserem
Besitz in sein gesetzliches Eigentum und in sein Eierrenrecht dank unserer Freigebigkeit
als Geschenk übertragen. Vom heutigen Tage an kann er sofort über das, was durch die
 
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