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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0115
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109

ren Getreuen, gegenwärtigen und zukünftigen, bekannt werde, daß wir um der Liebe
Gottes und der Mehrung unserer Verdienste willen, nicht weniger auch auf Grund der
Fürbitte unseres Getreuen Heimo, einem gewissen Manne namens Reginbreht (Regin-
brecht, Reginbert), einige Güter aus unserem Besitztum in sein Eigentum übergeben haben.
Sie liegen im Gau Wormazveldun (Wormsfeld, Wormsfeldgau, Wormsgau), in der Graf-
schaft unseres Grafen Walaho, im Dorf Hoffowa (Hophowa, heute Oppau bei Ludwigs-
hafen). Die Besitzungen sind im einzelnen eine Kirche mit 6 Huben und allem, was nach
Fug und Recht dazugehört, ferner Wohnhäuser und andere Baulichkeiten, Leibeigene
beiderlei Geschlechtes, Ländereien, Äcker, Pflanzland und Brachland, Felder, Wiesen,
Weiden, Wälder, Wege und Pfade, stehende und fließende Gewässer, Mühlen, bewegliche
und unbewegliche Habe, erwähnte und nicht erwähnte Vermögenswerte, alles in einem
und unversehrt. Alles, was eindeutig als dazugehörig erkannt werden kann, übergeben
und übertragen wir aus unserem in sein Besitz- und Herrenrecht. Daher haben wir diese
königliche Urkunde schreiben lassen, kraft welcher wir beschließen und befehlen, daß
besagter Reginbert hinsichtlich der vorgenannten durch unsere Schenkung erhaltenen
Güter die Erlaubnis habe, dieselben zu behalten, zu verschenken, zu übergeben, zu ver-
tauschen oder zu verkaufen oder sonstwie nach seinem Gutdünken mit denselben zu ver-
fahren, ohne daß irgendeiner einen Einwand dagegen zu erheben hätte. Und damit diese
unsere königliche Schenkungsurkunde zu jetzigen und künftigen Zeiten festen und ewig
unverbrüchlichen Bestand habe, haben wir sie eigenhändig gefertigt und mit unserem
Ringe siegeln lassen. Arnulf, der König. Monogramm des Herrn Arnulf, des unbesiegten
Königs. Ich, der Kanzler Aspert. habe an Stelle des Erzkaplans Theothmar die Urkunde
auf ihre Richtigkeit überprüft. Gegeben am 8. November im Jahre 888 nach des Herrn
Fleischwerdung, im 1. Jahre des gütigen Königs Arnulf. Geschehen in Reganesburg
(Regensburg) und in Gottes Namen gesegnet. Amen.

VERMERK 50

Dieser sehr freigebige König hat auch dem Hl. Nazarius Brumat mit allen Rechtstiteln
übergeben und seine Schenkung durch folgende königliche Urkunde bestätigt.

URKUNDE 50 (Reg. 3531)

Schenkung des Königs Arnulf in Brumat

Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit. Arnulf, von Gottes Gnaden
König. Wenn wir die Stätten, die dem Gottesdienst gewidmet sind, durch unsere Hilfe
unterstützen und bemüht sind, mittels der irdischen Güter, die wir durch Gottes Beistand
erworben haben, ihren Wohlstand zu mehren, so folgen wir damit dem üblichen könig-
lichen Brauch. Wir glauben fest, daß solches uns förderlich sei, um einerseits ein glück-
liches zeitliches Leben zu führen und andererseits die ewige Seligkeit zu verdienen.
Aus diesem Grunde mögen alle Gläubigen der heiligen Kirche Gottes, die gegen-
wärtigen und die zukünftigen, zur Kenntnis nehmen, daß wir zum Seelenheile unseres
verewigten Großvaters Ludwig, unseres allerchristlichsten Vaters Karlmann und seiner
Brüder (Ludw. d. ]., Karl d. D.) und nicht zuletzt auch für unsere eigene ewige Beloh-
nung eine gewisse Domäne unseres rechtlichen Eigentums, nämlich Bruochmagat in Elisatia
(Brumat im Elsaß) dem Hl. Nazarius, welcher im Kloster Lorsch an der Weschnitz ruht,
 
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