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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0118
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schiedenstcn Gerüchte liefen um, allerlei Klagen über die Schlechtigkeit der Mönche wur-
den laut, unter anderem hieß es, einer solchen Verderbnis sei anders nicht abzuhelfen,
als durch die Ubergabe des Klosters an einen von unseren Getreuen, der, von Gottes-
furcht und Liebe zu den göttlichen Geboten erfüllt, die Regierung und Verwaltung über-
nehme. Wir aber, auf diese Weise durch häufige mündliche Vorwürfe bewogen, haben
auf den Rat aller unserer Getreuen, unserem verehrungswürdigen und geliebten Bischof
Adalbero, von dem wir wissen und erkennen, daß er allem Guten aufgeschlossen ist, das
Kloster zur Verwaltung übertragen. Unter Hintansetzung aller weltlichen Ehrung und
Bequemlichkeit tat er, was er konnte und wollte lieber Schätze für den Himmel sammeln.
Damit nicht irgendein Übelwollender durch offenen Frevel oder heimlichen Trug (Kloster
und Abtstuhl) erschleichen könne, berief er sich auf unsere Mildherzigkeit und bat uns,
das Kloster wieder mit den einstigen ehrenvollen Vorrechten zu begaben und den Mön-
chen wieder die Erlaubnis zu erteilen, nach ihrem Ermessen unter sich selber die Äbte zu
wählen. Solchen frommen und väterlichen Ermahnungen haben wir gerne unsere Zu-
stimmung erteilt und die vorliegende Urkunde ausstellen lassen. Durch dieselbe beschlie-
ßen und befehlen wir auf das nachdrücklichste, daß die Mönche des in Rede stehenden
Klosters vom heutigen Tage an und später die gesicherte Vollmacht haben sollen, ihre
Äbte unter sich selber zu wählen, solange sie dort einen Mann finden können, der, durch
Wissen und Tugendhaftigkeit ausgezeichnet, in der Lage ist, eine so große Gemeinschaft
unter der Regel des heiligen Benedikt zu leiten und den gebührenden Gehorsam gegen-
über der Königswürde zu gewährleisten. Und damit diese königliche Urkunde von kei-
nem unserer Nachfolger jemals verletzt werde und unversehrt desto eifriger beachtet
werde, haben wir sie eigenhändig unterschrieben und mit unserem Siegelring fertigen
lassen. Monogramm des Herrn Arnulf, des freigebigsten Kaisers und allezeit Mehrers des
Reiches. Ich, der Kanzler Ernustus (Ernst), habe im Auftrage des Erzkaplans Diothmar
die Urkunde überprüft und für richtig befunden. Gegeben am 30. Januar im Jahre nach
des Herrn Fleischwerdung 896 (richtig: 897), in der 15. Indiktion, im 10. Jahre der
Herrschaft Arnulfs, im 3. (richtig: 1.) seiner Kaiserherrlichkeit. Geschehen zu Radisbona
(Regensburg) im Namen Gottes und daher von Segen begleitet. Amen.

VERMERK 53

Im Jahre 895 (richtig: 897) nach des Herrn Menschwerdung wurde Lüther, ein tat-
kräftiger Mann, Liebhaber des heiligen Kultes, lobenswert im Glänze seiner guten Sitten
und Lebensführung, zum Abte gewählt. Wenig später wurde er zur Würde des Bischofs
von Minden erhoben, behielt beide Ämter und vereinigte sie unter einem Hirtenstab.
Unter seiner Regierung übergab der vorgenannte Bischof Adalbero dem Hl. Nazarius
Gernesheim (Gernsheim a. Rh. westl. Darmstadt) mit allem Zubehör und stellte darüber
die nachfolgende Schenkungsurkunde aus:

URKUNDE 53 (Reg. 3547)

Schenkung des Bischofs und Abtes Adalbero in Gernsheim

Es ist mein Wunsch, daß allen denjenigen, welche im Besitze der Gnade des recht-
gläubigen Bekenntnisses in Christo sind, das Nachstehende bekannt werde: Ich, Adal-
bero, der niedrigste Knecht der Knechte Christi, der demütigste Bischof des Augsburger
 
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