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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0125
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von Neuenheim, Straßenheim und Westheim gelegenen Güter, welche du zur Gänze dem
Hl. Nazarius geschenkt hast, geben wir dir auf Lebenszeit zu Lehen, gleichfalls auch das
dem Hl. Nazarius gehörige Frauenkloster Rothaha (Ober- und Nieder-Roden a. d. Rodau
südl. Offenbach a. M.) mit allem ihm gesetzlich zustehenden Zubehör. Alle diese Liegen-
schaften sollst du ohne Behinderung und ungerechten Eingriff innehaben und bebauen. Als
Pachtzins sollst du jährlich am Feste des Hl. Nazarius (12. Juni) als Anerkennungsgebühr
zehn Schillinge zu entrichten nicht vergessen. Nach deinem Hinscheiden werden die Güter
— vermehrt und verbessert — an den Hl. Nazarius heimfallen. Sowohl dein Gedächtnis
als auch jenes deines Vaters Rutpert wird bei uns für immer gefeiert werden. Geschehen
im Kloster Lorsch im Jahre 903 nach des Herrn Menschwerdung, in der 6. Indiktion, im
4. Jahre des Königs Ludwig, des Sohnes des Kaisers Arnulf, am 21. November. Namens-
zeichen des Erzbischofs und Abtes Hatto, der Kunigunde, der Mönche Hus, Heimo und
anderer. Ich, der — wenn auch unwürdige — Mönch und Diakon Kazo, habe diesen Pacht-
vertrag auf Befehl unseres Herrn, des Erzbischofs und Abtes Hatto geschrieben und Tag
und Zeit, wie oben, festgestellt.

VERMERK 59

Derselbe Erzbischof Hatto wendete dem Hl. Nazarius das Gut in Reams mit folgen-
der Urkunde zu:

URKUNDE 59 (Reg. 3555)

Gütertausch des Erzbischofs und Abtes Hatto in Reams

Im Namen des allerhöchsten Gottes habe ich, Rutpert, die Absicht, daß allen Gläubigen
der heiligen Kirche Gottes, den gegenwärtigen und den zukünftigen, folgendes bekannt-
gemacht werde: Zwischen mir und Hatto, dem ehrwürdigen Bischof und Abt des Klosters
Lorsch, ist die Übereinkunft getroffen worden, daß gewisse Besitzungen jenes Klosters,
in dem der Leib des heiligen Märtyrers Nazarius ruht, zu meinem Vermögen geschlagen
werden sollen. Des Ausgleiches halber erhält das Kloster im Tauschwege von meinem
Eigentum dasjenige, was der Kaiser Arnulf seligen Angedenkens mir in Raetia curiensis
Churrätien, Graubünden mit der Hauptstadt Chur) mit königlicher Schenkungsurkunde
gegeben hat. Die Durchführung ist folgende: Ich gab alles, was der genannte Herr und
Kaiser mir im erwähnten Gau im Orte Riammas (Reams im „Oberhalbstein" genannten
Reamser Tal) oder in irgendwelchen anderen Orten im Gebiete desselben Gaues geschenkt
hat, mit Bauernhöfen, Bauwerken, Leibeigenen, mit der Taufkirche (Pfarrkirche des
Tales), mit dem Zehnten und allem rechtlich Dazugehörigem, dem genannten Kloster. Dies
alles geht über in die Hände des Abtes und seines Vogtes, des Grafen Burkard (wahr-
scheinlich Graf in Rätien, Bruder des Thurgau-Grafen Adalbert). Aus ihren Händen und
aus dem Eigentum des Klosters erhielt ich als Gegenwert zu rechtlichem ewigem Besitz
dasjenige, was es in den Orten Wilhelm (Weilheim südöstl. Kirchheim unter Teck), in
Pissinga (Bissingen, ebenda) und Vosinga (Jesingen) bis zum heutigen Tage besaß, mit
Bauernhöfen, Bauten, Leibeigenen und allen Gütern, die rechtmäßig dazugehören. Ge-
schehen zu Ingelheim in Gegenwart von König Ludwig, vielem Volk und den beglaubigten
Zeugen: Graf Adalbert, Graf Arnolf (vom Münsinger Gau), Graf Konrad, Graf Erinfrid,
Graf Lütfrid (Ladengau) und vielen anderen. Im 904. Jahre nach des Herrn Fleischwer-
 
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