Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0147
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
141

rigen und ihrer Nachkommenschaft jeglichen Geschlechtes und Alters. All das Vorge-
nannte gebe ich in das Besitz- und Herrenrecht des Hl. Nazarius, damit die Leiter jenes
Klosters es auf ewig besitzen sollen. Ich bekräftige ausdrücklich, daß die Schenkung voll-
kommen freiwillig erfolge. Der genannte Grundbesitz wird mir zu Lehen gegeben und
mit Zustimmung und Bewilligung des gütigen Abtes und der ganzen Gemeinschaft der
Mönche mir auf meinen Wunsch auf Lebenszeit gewährt. Meinem Willen ist dadurch in
allen Punkten Genüge getan, wie ich in öffentlicher Versammlung erkläre. Außerdem
wurden mir im genannten Gau, im Dorf Liutershuson (Leutershausen nördl. Weinheim)
1 Basilika mit Herrenhof, 4 Herrenhuben, 19 Hörigenhuben, 10 Hof reiten, 1 Wald und
3 Mühlen zugleich mit 80 Leibeigenen für die Tage meines Lebens zu Lehen gegeben mit
einem Pachtvertrag, dem zufolge ich jährlich von den Gütern, welche ich selbst geschenkt
habe, 2 Denare als Zins zu entrichten habe. Nach meinem Hinscheiden sollen alle diese
Liegenschaften insegsamt, ohne Widerspruch irgendeiner Person, an das Kloster heimfallen.
Geschehen im Kloster Lorsch im Jahre 989 nach des Herrn Menschwerdung, am 28. Sep-
tember, im 6. Jahre der Regierung des Königs Otto III., in seiner eigenen Gegenwart. Die
Schenkungsurkunde wurde bekräftigt durch die mündliche Bezeugung des Erzbischofs
Willigis, des Herrn Otto („Sohn Konrads des Roten, Graf im Rheingau usw., Herzog von
Kärnten 978—983; 995—1004. Sein Sohn Heinrich ist der Vater Kaiser Konrads IL"),
seiner Söhne Heinrich und Konrad, nicht weniger auch des Pfalzgrafen Hermarin
(„Schwiegervater von Ottos III. Schwester Mathilde"), in Gegenwart der gefertigten
Zeugen. Namenszeichen des Abtes Salemann, der diesen Schenkungsbrief niederschreiben
ließ, der Herrin Geriniv, welche ihn erbeten hat. Ich, der Priester und Mönch Hetti, habe
das Schriftstück (auf seine Richtigkeit hin) durchgesehen und unterschrieben; und viele
andere. Ich, der unwürdige Subdiakon und Mönch Egizo, habe auf Befehl des ehrwürdigen
Abtes Salemann diesen Pachtvertrag geschrieben und Tag und Zeit, wie oben angegeben,
festgestellt.

VERMERK 84

Ein weiterer Erlaß desselben Ottos III. über den Markt zu Stein.

URKUNDE 84 (Reg. 3592)

Otto III. über den Markt zu Stein

Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit. Otto, durch Gottes gewogene
Güte König. Der Aufmerksamkeit aller unserer Getreuen, der gegenwärtigen und zukünf-
tigen, sei folgendes kundgetan. Auf Empfehlung und Bitte des ehrwürdigen Abtes Sala-
mann vom Lorscher Kloster haben wir einen Markt an einem gewissen Orte, genannt
Steine (Zullesteine, zem Steine, Kellerei und Festung Stein; heute Wüstung „Steiner
Wald" an Rhein und Weschnitz), am Fluße Rhein im Rinichgowe (Oberrheingau), in der
Grafschaft des Herzogs Konrad („Herzog von Schwaben und Graf im Rheingau und der
Wingarteiba 983—997") bewilligt. Wir übertrugen diesen mit allen seinen Nutzungs-
rechten dem Hl. Nazarius zu unserem und unserer Eltern Seelenheil zu eigen. Es gelte die
Bestimmung, daß besagter Abt Salamann und seine Nachfolger das Nutzungsrecht des
genannten Marktes, frei von allem Widerspruch, zur Verwendung der Mönche, die dort
Gott dienen, erhalten sollen. Und damit unsere Schenkungsurkunde nun und in künftiger
 
Annotationen