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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0182
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176

URKUNDE 130 (Reg. 3611)
Heinrich IV. verleiht Markt- und Münzrecht für Weinheim

Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit. Heinrich, von Gottes gnädiger
Güte König. Es ist unser Wille, daß folgendes dem ganzen Volke aller Christo und uns
Getreuen, den gegenwärtigen und den zukünftigen, bekannt sei: Durch die Vermittlung
und Fürbitte unserer Mutter, der Kaiserin Agnes, und um der treuen Dienste des Abtes
Odalricus (Udalrich) willen, machen wir dem Kloster, dem der erwähnte ehrwürdige
Mann vorsteht und das von unseren Vorgängern in ähnlicher Weise begabt wurde, eine
Schenkung. Kraft unserer kaiserlichen Machtvollkommenheit gewähren und bekräftigen
wir, daß in der dem Kloster gehörigen Ortschaft Winenheim (Weinheim a. d. Bergstr.)
ein öffentlicher Markt stattfinde, in der Weise, daß alle Kaufleute, die ihn als Handel-
treibende besuchen, beim Einzug und Wegzug Frieden haben sollen. Der Markt selbst soll
stets an jedem vierten Wochentage (Donnerstag) abgehalten werden. Zwing und Bann sol-
len so gelten, wie es in anderen Städten und Dörfern üblich ist, wie wir ausdrücklich be-
fehlen. Sollte jemand versuchen, das Marktrecht zu brechen oder irgendwie zu verletzen,
so wisse er, daß er unserer kaiserlichen Acht verfalle. Es ist unser Wille, daß es zur
Kenntnis aller gelange, daß wir aus Liebe zu Gott und um unseres Seelenheiles willen
auch das Münzrecht im genannten Orte Weinheim jenes Klosters Lorissa (Lorsch) ihm zu
eigen gegeben haben. Damit diese Urkunde noch mehr als echt und glaubwürdig er-
scheine, haben wir sie eigenhändig unterschrieben und mit dem Abdruck unseres Siegels
iertigen lassen. Monogramm unseres Herrn, des unbesiegten Königs Heinrich IV. Ich, der
Kanzler Sigehard, habe im Auftrage des Erzkanzlers Sigefrid gegengezeichnet. Gegeben
am 5. April im Jahre 1065 nach des Herrn Menschwerdung, in der 3. Indiktion, im 12.
Jahre seit der Wahl des Königs Heinrich IV, im 9. Jahre seiner Herrschaft. Geschehen in
Mogontia (Mainz), in Gottes Namen und daher glückverheißend. Amen.

VERMERK 131

Darnach hat der verehrungswürdige Vater Odalricus (Udalrich), wie bereits in Er-
innerung gebracht (Verm. 123a), im Jahre 1071 nach des Herrn Menschwerdung das
Kloster auf der Insel Aldenmunster (Altenmünster) wiederhergestellt und es nebst vielen
anderen Belehnungen namentlich mit Sahssenheim minor (Lützelsachsen südl. Weinheim)
begabt. Diese Schenkung hat er auf folgende Weise beurkundet:

URKUNDE 131 (Reg. 3619)

Abt Udalrich erneuert das Kloster Altenmünster
und schenkt ihm Sachsenheim

Uodalricus (Udalrich), in Christi Namen und von Gottes Gnaden Abt des Lorscher
Klosters, an alle Christgläubigen, die zukünftigen und die gegenwärtigen. Dazu sind wir
berufen und dazu sind wir besteilt, wie wir (aus 1 Petr. 2, 21) wissen, daß wir die Zierde
des Hauses Gottes lieben sollen (Ps. 26, 8). Durch Gottes gnädige Güte haben wir unser
Verlangen darauf gerichtet, nicht nur das von unserem Kloster Getrennte wieder zu
vereinigen, sondern auch ganz besonders dasjenige, was Gottes ist, aus dem Zustande der
Zerstörung wieder zu erheben und für die Zukunft zu erhalten. Darum sei allen Christ-
gläubigen zur Kenntnis gebracht, daß wir zur Ehre Gottes und des Hl. Petrus, des
 
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