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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0013
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URKUNDE 167 (1. November 767 — Reg. 247)

Schenkung des Thurincbert, des Bruders des Herrn Cancro, in Lorsch und Bürstadt,
im 16. Regierungsjahre des Königs Pippin
(Vgl. Urk. Nr. 3788)

In Christi Namen, am 1. November (767), mache ich, Turincbert, im Hinblick auf
Gott und die Verehrung des Hl. Nazarius eine Schenkung an jene heilige Stätte, an
welcher der Leib jenes Herrn ruht. Sie gelte ebenso den Mönchen selbst, welche dort
unter der Leitung des verehrungswürdigen Abtes Gundeland Gott dienen. Ich wünsche,
daß meine Schenkung von ewiger Dauer sei und bestätige, daß sie aus durchaus freiem
Willen erfolgt. Zur Übergabe gelangt eine Hofreite, welche dort bereits gerodet ist.
Sie diene als Bauplatz zur Errichtung des (geplanten neuen und größeren) Klosters für
den Hl. Nazarius. Ich schenke, übergebe und übertrage alles, was dort unter meiner
Besitzergewalt steht, aus meinem Eigentumsrecht in das Herrenrecht des Hl. Nazarius.
Vom gegenwärtigen Tage an und für alle Zukunft soll alles jener heiligen Stätte be-
ziehungsweise deren Sachwaltern jederzeit zum Nutzen gereichen. In gleicher Weise
schenke ich auch in

Birstather marca (Gemarkung Bürstadt w. Lorsch) eine Hof reite, eine Wiese und sechs
Joch Ackerland dem bereits genannten Märtyrer Christi, dem Hl. Nazarius. Wollte aber
jemand, sei es nun ich selbst oder einer meiner Erben, diese meine Schenkung verletzen
oder verfälschen, dann verbüße er seine Strafe und entrichte in Gegenwart eines könig-
lichen Beamten ein halbes Pfund Gold und zwei Pfund Silber, und was er vorträgt, sei für
die gerichtliche Beurteilung nichtig. Gegenwärtige Schenkung soll jederzeit fest und unver-
brüchlich bestehen bleiben. Geschlossen und gefertigt. Geschehen im Kloster Lorsch in
öffentlicher Versammlung. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des (dritten) Gaugrafen
(aus dem Hause der Rupertiner) Heimerich. Handzeichen der (Zeugen)

Gerwig, Berthelm,

Dietto, Gerold und

Grantzo, Lantbold.

URKUNDE 168 (11. Juni 770 — Reg. 509)

Schenkung des nämlichen und seines Sohnes Ruotpert (II.) in der Bürstädter Gemarkung,
im 2. Regierungsjahre des Königs Karl, unseres Herrn

(Vgl. Urk. Nr. 3789)

In Christi Namen machen wir, Turincbert und mein Sohn Ruotpert (IL, 5. Gaugraf
aus dem Rüper tiner-Haus) eine Schenkung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius
— und so weiter — bis: Wir bestätigen, daß unsere Schenkung aus vollkommen freiem
Willensantrieb erfolgt. Die Vergabung, nämlich eine halbe Hofreite im Dorfe

Birstat (Bürstadt w. Lorsch) in pago rinensi (im Oberrheingau) diene dem Seelenheile
meines Sohnes Ruotpert. Vom heutigen Tage an sollt ihr sie mit Besitz- und Tauschrecht
innehaben. Ihr sollt freie und unumschränkte Gewalt haben, mit dem Gute zu machen, was
ihr wollt. Sollte aber jemand, sei es ich selbst oder mein Sohn Ruotpert oder einer unserer
Erben, diese unsere Schenkung brechen oder verfälschen — und das übrige wie oben —.
Namen der unterschriebenen Zeugen wie oben. Ich, Samuel, habe auf Anforderung die
Niederschrift besorgt.
 
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