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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0052
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(„Föhrenwasser", sumpfiger Föhrenwald) genannt wird. Alles dies, was dort bisher unser
unbestrittenes Eigentum war, teils gerodet, teils zur Rodung geeignetes Unterholz, über-
geben und übertragen wir aus unserem Besitzrecht in das Eigentums- und Herrenrecht
des Hl. Nazarius zu ewigem Besitztum in der Weise, daß es vom heutigen Tage an und
später jener heiligen Stätte jederzeit zum Nutzen gereiche. Wenn aber jemand künftig,
was ich zwar keineswegs glaube — und alles übrige, wie es oben geschrieben ist — bis:
Geschehen im Kloster Ls.ur(esham = Lorsch) am 22. Juni (789). Handzeichen von Stalo
und Massa, welche gebeten haben, daß diese Schenkung festgelegt und bekräftigt werde.
Handzeichen der (Zeugen)

Hagano, Otto,
Heriman, Titto und

Nandolf, Lantward.

Ich, Reginbert, war der Schreiber.

URKUNDE 245

Schenkung ebendesselben, des Riphwin und des Giselhelm in derselben Gemarkung,
im 6. Regierungsjahre Karls des Großen, unseres Herrn, unter Abt Gundeland

(in der Zeit zwischen dem 9. Oktober 773 und dem 8. Oktober 774 — Reg. 1096)

In Christi Namen weihen wir, Massa und meine Söhne Stahal, Giselhelm und Riph-
win, dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Kloster Laurfesham —
Lorsch) ruht, das unter der Leitung des ehrwürdigen Abtes Gundeland steht, eine fromme
Spende. Wir wünschen, daß unsere Gabe ewigen Bestand habe und bestätigen ausdrück-
lich, daß sie auf einer vollkommen freien Willensäußerung beruht. Wir schenken in pago
rinensi (im Oberrheingau), in der

Basinsheimmer marca (Bensheimer Gemarkung) ein Neuland oder Ödland mit allem
dazugehörigen Gebiet. Es ist begrenzt im Osten vom Wasserlaufe der Suarzaha (siehe
Urk. Nr. 242), im Süden von der

Hepphenheimmere (Heppenheimer) Gemarkung, im Norden von vier Dornendickich-
ten, welche dem Kloster gegenüberliegen, im Westen von jenem See, von welchem an
Uodo bis an die Wisscoz (Weschnitz) gerodet hat. Wir übergeben und übertragen alles das,
was innerhalb dieser Grenzen liegt, mit allen darauf errichteten Hütten vom heutigen
Tage an, damit die Handlungsbevollmächtigten jenes Klosters mit dem besagten Gut
verfahren können, wie sie es für das Wohl ihrer Kirche für vorteilhaft erachten. Für
diese Durchführung sollen sie freie und unbeschränkte Vollmacht haben. Handzeichen
von Massa, Stahal, Giselhelm und Riphwin, welche diese Schenkung machten. Ich, Folc-
rad, der unwürdige (demütige) Mönch, habe dies geschrieben.

URKUNDE 246 (27. Juni 778 — Reg. 1434)

Schenkung von Riphwin und Giselhelm in Bensheim im 10. Regierungsjahre
Karls des Großen, unseres Herrn, unter Abt Gundeland

In Christi Namen übergeben wir, Riphwin und Giselhelm, dem heiligen Märtyrer
Gottes Nazarius, dessen Leib in jenem Kloster ruht, welches Laur(esham — Lorsch) ge-
nannt wird und in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegen
 
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