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Minst, Karl Josef [Transl.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0150
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gebe und übertrage ich drei Joch Ackerland in pago lobodonensi (im Ladengau), und zwar
in der Ortschaft

Ulvinisheim (Ilvesheim am Neckar ö. Mannheim), diesseits des Neckar gelegen, aus
meinem Eigentumsrecht unter die Herrschaft des Hl. Nazarius als ewiges Besitztum. Von
heute an sollt ihr das Recht haben, dies alles zu behalten, zu verschenken, zu vertauschen
oder damit zu machen, was ihr wollt und wie es der Vorteil des Klosters erheischt. In allen
Belangen sollt ihr freie und weitestgehende Vollmacht haben. Wenn aber jemand — ich
glaube allerdings, daß dieser Fall durchaus nicht eintreten werde — wenn ich selbst oder
einer meiner Erben oder Nacherben oder sonst ein beliebiger Mensch gegen diese von mir
gemachte Schenkung anzukämpfen versuchen sollte oder dieselbe brechen oder verfälschen
wollte, so wird er zunächst den Zorn des allmächtigen Gottes und des Hl. Nazarius auf
sich herabziehen, und außerdem entrichte er als Buße an jenes Kloster und seine hoch-
heilige Schatzkammer ein Pfund Gold und zwei Einheitsgewichte Silber, und was er an
Klagepunkten vorbringt, sei nichtig. Gegenwärtige Schenkung aber soll jederzeit fest und
unverbrüchlich bestehen. Der Vertragsabschluß ist damit in Kraft getreten. Geschehen in
öffentlicher Versammlung in Lorsch am 1. Juni (766). Handzeichen von Radolf, welcher
gebeten hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen
von Lagidrad, Milund und Herphold. Ich, Rudolf, darum gebeten, habe die Niederschrift
besorgt.

URKUNDE 447 (14. März 766 — Reg. 22)

Schenkung des Ruotbert im gleichen Dorf (Ilvesheim) unter
König Pippin und Abt Gundeland

In Christi Namen wende ich, Ruotbert, dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib
im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, eine Gabe zu, von der ich wünsche, daß sie ewigen
Bestand habe. Ich übergebe und übertrage in pago lobudunensi (im Ladengau), und zwar
im Dorf

Ulvinisheim (Ilvesheim/Neckar ö. Mannheim) zwei Joch Ackerland vom gegenwär-
tigen Tage an als ewiges Besitztum. Wenn aber jemand künftig, was ich zwar durchaus
nicht glaube — und alles übrige (wie oben) — bis: Vertragsabschluß. Geschehen im
Kloster Lorsch am 14. März (766), im 14. Regierungsjahr unseres Herrn, des Königs
Pippin. Handzeichen des Schenkgebers Ruotbert. Handzeichen der (Zeugen)
Ruother, Bernoin und

Uodilbert, Gerald.
Ich, der Amtsschreiber Wiglar, habe diese Schenkungsurkunde geschrieben und unter-
schrieben.

URKUNDE 448 (12- April 766 — Reg. 43)

Schenkung des Hilferit in Ilvesheim unter der Herrschaft des
Königs Pippin, unter Abt Gundeland

In demselben Jahre mache ich, Hilferit, zu meinem Seelenheil an den heiligen Märtyrer
Gottes Nazarius eine Vergabung. Der Leib des Heiligen ruht in dem im Oberrheingau
gelegenen Kloster Lorsch, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Mit
 
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