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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0187
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unter dem Rechtstitel einer Schenkung übergeben habe, nämlich auf 25 Joch Ackerland,
auf Wiesland, von dem drei Fuder Heu gewonnen werden können, und auf vier Leib-
eigene. Ihre Namen sind:

Biliswinda, Wolfsvinda und

Altman, Badanolf.
All das übergebe, übertrage und übereigne ich im Namen Gottes und laut untenstehender
Fertigung mit Rechtswirkung vom heutigen Tage als ewiges Besitztum. Geschehen im
Kloster Lorsch, am 23. Februar im 23. Regierungsjahre des ruhmreichen Königs Karl,
unseres Herrn. Handzeichen von Ermenold und Frichundis, welche diese Schenkung,
deren Erstellung und Bestätigung veranlaßt haben. — Ich, Rudolf, war der Schreiber.

URKUNDE 527 (1. Juni 797 — Reg. 2583)

Schenkung von Bubo und Wolfhard unter König Karl und Abt Richbod

In Gottes Namen machen wir, Bubo und Wolfhart, eine Vergabung zum Seelenheile
der Reginswind. Wir stiften das, was sie selbst uns aus ihrer eigenen Besitzerhand über-
geben hat, dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Kloster Lorsch im Ober-
rheingau ruht. Das Kloster wird vom verehrungswürdigen Herrn Richbod als Abt geleitet.
Nach unserem Willen soll die Schenkung für alle Zeiten gelten. Wir übergeben und über-
tragen im Namen Gottes, gemäß untenstehender Fertigung, mit dem heutigen Tage fünf
Joch Ackerland in

Vitenheim (Mannheim-Feudenheim) als ewiges Besitztum. Geschehen im Kloster Lorsch
am 1. Juni im 29. Regierungsjahr unseres Herrn, des Königs Karl. Handzeichen von Bubo
und Wolfhard, welche gebeten haben, daß diese Schenkung schriftlich niedergelegt und
beglaubigt werde. Handzeichen von Benno und Starker.

Ich, Reginbert, habe dies geschrieben.

URKUNDE 528 (3. Mai 799 — Reg. 2661)

Schenkung des Mahtgis im gleichen Dorf unter Kaiser (richtig: König)

Karl I. und Abt Richbod

In Gottes Namen mache ich, Mahtgis, eine Spende an den heiligen Märtyrer Christi
Nazarius, dessen Leib im Kloster Lorsch ruht. Es ist im Oberrheingau am Flusse Wisscoz
(Weschnitz) gelegen und steht unter der Leitung des ehrwürdigen Abtes Richbod. Zu
ewigem Eigentum schenke ich nach meinem Willen alles, was ich in

Vittenheim (Mannheim-Feudenheim) besitze, mit allen Vorräten, vom heutigen Tage
an und im Namen Gottes auf ewig zu eigen. Urkund dessen die rechtsgültige Fertigung.
Geschehen im Kloster Lorsch, am 3. Mai (799) im 31. Regierungsjahr unseres Herrn, des
Königs Karl. Handzeichen des Mathgis, welcher diese Schenkung schriftlich niederlegen
und bekräftigen ließ. Handzeichen von

Heilrad, Ruoding
Heribald, und
Drutbald, Werinbald.

Ich, Reginbert, habe (diese Urkunde) geschrieben.
 
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