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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0192
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sollt ihr freie und unumschränkteste Vollmacht haben. Wenn aber künftig jemand — was
ich allerdings durchaus nicht glaube — wenn ich selbst oder einer meiner Erben oder Nach-
erben oder sonst einer von Außenstehenden gegen diese von mir gemachte Schenkung
vorzugehen oder dieselbe zu brechen versuchen sollte oder dieselbe verfälschen wollte, so
wird er zunächst den Zorn des allmächtigen Gottes und des Hl. Nazarius auf sich herab-
ziehen. Und außerdem erleide er seine Strafe und entrichte als Buße an euch und damit
zugleich an den geheiligten Kirchenschatz ein Pfund Gold und zwei Rohpfund Silber. Und
was er an Einwendungen vorbringt, gelte nicht als Gegenstand einer gerichtlichen Beurtei-
lung. Diese gegenwärtige Schenkung aber soll jederzeit fest und unverbrüchlich verbleiben.
Der Vertrag ist damit gültig geworden. Geschehen in öffentlicher Versammlung zu Lorsch
am 28. Mai. Jahr wie oben (766). Handzeichen des Sigewin, welcher gebeten hat, daß diese
Schenkungsurkunde ausgestelt und gefertigt werde. Handzeichen der (Zeugen) Aroin und
Wilerich. Ich, Trasulf, war Schreiber.

Schenkung des Albger im gleichen Dorf unter König Pippin und Abt Gundeland

In Christi Namen schenke ich, Alpger, zu meinem Seelenheile dem heiligen Märtyrer
Gottes Nazarius, dessen Leib im Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Gunde-
land als Abt vorsteht, einen Weinberg in

Tornheim (abgegangene Ortschaft Dornheim sö. Mannheim). Nach meinem Willen
soll diese Vergabung für ewige Zeiten Gültigkeit haben. Ferner schenke ich zum Seelen-
heile meines Bruders Madalger einen weiteren Weinberg. Mit Wirkung vom heutigen Tage
übergebe und übertrage ich diese im Namen Gottes aus meinem Besitz- in das Eigentums-
und Herrenrecht des Hl. N(azarius), damit er sie auf ewig besitze. Der Vertrag ist damit
rechtswirksam geworden. Geschehen im Kloster Lorsch, am 6. Juni (767) im 15. Regie-
rungsjahr unseres Herrn, des Königs Pippin. Handzeichen des Schenkgebers Alphger. Ich,
Samuel, war der Schreiber.

Schenkung von Dudo, Meginrad und Gebelind unter König Pippin und Abt Gundeland

Wir, Dudo, Maginhrad und Gebelind, machen in Gottes Namen und zu unserem See-
lenheile eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Christi Nazarius, dessen Leib im Ober-
rheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht.
Mit dem Wunsche, daß unsere Stiftung ewigen Bestand habe, schenken wir in

Dornheim (Wüstung sö. Mannheim) einen Weinberg und jenes Gelände, welches dazu-
gehört. Wir, (Dudo) und Gebelind, schenken außerdem noch sechs Joch Ackerland, zwi-
schen Dornheim und

Mannenheim (Mannheim) gelegen, ganz und ungeschmälert, vom gegenwärtigen Tage
an als ewiges Besitztum. Die Fertigung wurde durchgeführt. Geschehen im Kloster Lorsch
im Monat Juni, im 15. Jahre des Königs Pippin. Handzeichen des Schenkgebers Dudo.
Handzeichen der (Zeugen)

URKUNDE 534 (6. Juni 767 — Reg. 170)

URKUNDE 535 (Juni 767 — Reg. 189)

Balduin,
Lambert,

Rambert,
Heribert,
 
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