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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0194
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kaufe gelangte alles das, was ich in jenen beiden Gemarkungen besessen habe: Hof reiten,
Felder, Wiesen, Weiden, Wälder, stehende und fließende Gewässer. Desgleichen habe ich
euch auch in

Dossenheim (a. d. Bergstr. n. Heidelberg) meinen Anteil eines Weinberges zur Gänze
und in unverändertem Zustand und überhaupt alles das, was ich dort besessen habe, ver-
kauft. Dafür erhielt ich von euch als Gegenwert fünf Pfund. Daraufhin habe ich euch die
erwähnten Güter sogleich übergeben. Wenn aber jemand künftig, was ich zwar durchaus
nicht glaube — und alles übrige wie oben — bis: Urkund dessen die untenstehende Ferti-
gung. Geschehen in öffentlicher Versammlung im Kloster Lorsch am 22. Juli. Jahr wie
oben (770). Handzeichen des Gouserich, welcher gebeten hat, daß diese Verkaufsurkunde
ausgestellt werde. Handzeichen von

Sigewin, Lambert
Germar, und
Warman, Egisbert.

Der Schreiber: Samuel.

URKUNDE 539 (23. Juli 776 — Reg. 1290)

Schenkung der Frideburg im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 23. Juli, im 8. Regierungsjahr unseres Herrn, des ruhmreichen
Königs Karl, mache ich, Frideburg, eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Gottes Na-
zarius, dessen Leib im Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt
vorsteht. Mit dem Wunsche, daß meine Gabe von ewiger Dauer sei, schenke ich eine Hof-
reite in

Dornheim (abgegangene Ortschaft sö. Mannheim). Ich übergebe und übertrage diese
mit Rechtswirksamkeit vom gegenwärtigen Tage. Von heute ab und später möge sie, ge-
stützt auf diesen Vertrag, jener heiligen Stätte vermehrten Nutzen bringen. Geschehen im
Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen der Frideburg, welche diese Schen-
kungsurkunde (ausstellen und fertigen ließ). Handzeichen von

Erphold, Egilbert,
Altman, Uodo und

Gerold, Bernhard.

Ich, Grimar, habe (diese Urkunde) geschrieben.

URKUNDE 540 (am 24. Januar um 773 — spätestens 777 — Reg. 850)

Schenkung (Verkauf) des Lütwin im gleichen Dorf unter König Karl I.

und Abt Gundeland

Im 5. (8. oder 9.?) Regierungsjahr unseres Herrn, des ruhmreichen Königs Karl, habe
ich, Lutwin, mein Eigentum im Ladengau an Gundeland verkauft. Er ist Abt vom Kloster
des Hl. Nazarius in Lorsch, in dem der Leib des Heiligen ruht. Verkauft wurden in

Dornheim (Wüstung sö. Mannheim) eine Hof reite und 24 Joch Ackerland, Felder, Wie-
sen, Weiden, Wälder, Wege, kleinere Weingärten, stehende und fließende Gewässer und
überhaupt alles, was ich in jener Gemarkung besitze. Dafür erhielt ich ein Pfund Pfen-
nige. Darauf übergab ich euch, gestützt durch Handgelöbnis, mein Besitztum in unverän-
 
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