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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0259
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257

URKUNDE 696 (5. Januar 830 — Reg. 3247)

Schenkung des Lantbald unter Kaiser Ludwig und Abt Adalung

Im Namen Gottes mache ich, Lantbald, zum Seelenheile des Geistlichen Dudo eine
Vergabung an den heiligen Märtyrer Christi N(azarius), dessen Leib im Lorscher Kloster
ruht, dem der ehrwürdige Herr Adalung als Abt vorsteht. Ich bestimme, daß meine Zu-
wendung ewig in Kraft bleiben soll, und bestätige, daß sie vollkommen freiwillig erfolgt.
Ich schenke das, was der schon genannte Dudo in pago lobfodonensi — im Ladengau),
und zwar im Dorfe

Edinga (Edingen nw. Heidelberg) an Eigentum hatte, nämlich Hof reiten, Äcker,
Wiesen, Weiden, Wohnhäuser, Wirtschaftsbauten und einen (leibeigenen) Knecht namens
Fridebert. Ich übergebe und übertrage alles in unversehrtem Zustand von diesem Tage an,
damit es jener Stätte auf ewig erhöhten Nutzen bringe. Geschehen im Kloster Lorsch
unter Abschluß des Vertrages, im 16. Regierungsjahr (830) des Kaisers Ludwig, am 5. Ja-
nuar. Handzeichen des Stifters Lantbald. Handzeichen der (Zeugen) Meginhard, Walther
und Egisher. Altwin war der Schreiber.

WIEBLINGEN

URKUNDE 697 (27. Februar 767 — Reg. 114)

Schenkung der Rutlind unter König Pippin und Abt Gundeland

Im 15. Regierungsjahre des Herrn Pippin, des ruhmreichen Königs. Ich, Frau Rutlind,
bin besorgt um das Heil meiner Seele und um die ewige Wiedervergeltung. Solches in mei-
ner Seele erwägend, hielt ich es für richtig, dem heiligen Märtyrer Christi N(azarius)
eine Gabe zu überreichen. Der Heilige ruht in dem am Flusse Wischoz (Weschnitz) gele-
genen Oberrheingauer Kloster Lorsch, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht.
Ich wünsche, daß meine Zuwendung ewigen Bestand haben möge, und bestätige, daß sie
vollkommen freiwillig erfolgt. Ich schenke mein Eigentum in pago lobodonensi (im La-
dengau), und zwar im Dorf

Wibilinga (Heidelberg-Wieblingen), nämlich Äcker, Felder, Wiesen, Weiden, Wälder,
stehende und fließende Gewässer, ein Weingut, welches ungefähr drei Knechtelose umfaßt,
ferner fünf Leibeigene namens

Berolf, Balthild
Wilfrid, und
Wolfhard, Helmgund.
Das alles, wie oben zusammengefaßt, beziehungsweise alles das, was mir meine Mutter
Biligard in jener Gemarkung als Erbschaft hinterlassen hat, übergebe und übertrage ich
mit sofortiger Wirkung in der Absicht, daß es jener heiligen Stätte an allen ihren Tagen zu
erhöhtem Nutzen gereiche. Die Sachwalter dieses Klosters sollen das Recht haben, diese
Vermögenswerte zu behalten, innezuhaben, zu verschenken, zu vertauschen oder sonst-
wie, dem Nutzen der Kirche des Hl. Nazarius gemäß, damit zu machen, wie sie es für
gut befinden. In allen Belangen sollen sie freie Handlungsvollmacht haben. Geschehen in
der Ortsgemeinde, welche von den meisten Laurisham (Lorsch) genannt wird, am 27.
Februar (767). Handzeichen der Ruotlind, welche veranlaßt hat, daß diese Schenkungs-
urkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen der (Zeugen) Autbert, Lambert
und Giselhelm. Der Amtsschreiber Wiglar hat die Niederschrift besorgt.
 
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