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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0013
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Das Erscheinen des dritten Bandes des Lorscher Codex in deutscher Übersetzung dürfte
sowohl einen Rückblick auf den bisher wiedergegebenen als auch eine Vorschau auf den
noch mitzuteilenden Urkundenbestand rechtfertigen.

Der Lorscher Codex, der die vollständige Abschrift des verloren gegangenen reichen
Archivs der von 764 bis 1232 bestehenden Reichsabtei Lorsch darstellt, gliedert sich in
sechs, in ihrem Umfang recht unterschiedliche Teile:

Der 1. T e i 1, das Chronicon, bringt eine Auswahl von 166 chronologisch geord-
neten päpstlichen, kaiserlichen, königlichen oder anderweitig wertvollen Urkunden, die
in ihren Privilegien, Schenkungen, Verleihungen und Belehnungen eine authentische Ge-
schichte des Lorscher Benediktinerstiftes darstellen. Zeitliche Lücken zwischen den einzelnen
Dokumenten schließt oder überbrückt der Chronist durch entsprechende Vermerke. In der
Handschrift umfaßt diese Chronik 70 Seiten (folio 1—35) von den insgesamt 458 Seiten
des Originals, also ungefähr 15% des Gesamtvolumens, nach der Urkundenanzahl jedoch
nur etwa 4°/o der 3836 Urkunden des Codex. In der vorliegenden deutschen Ausgabe
bildet das Chronicon den 1966 aufgelegten Band I.

Der 2. Teil vermittelt die Privatschenkungen, allgemeine Schenkungen, „Obla-
tiones fidelium", Traditiones, also die „Gaben der Gläubigen", Spendenurkunden von
Grundbesitzern: Priestern, „gottgeweihten Frauen", Edelfreien und Freigeborenen. Mit
seinen 3484 Urkunden (Nrn. 167—3650) stellt er den mengenmäßig weitaus größten Teil
(fast 91%) aller Urkunden der Handschrift dar. Unser 1968 aufgelegter Band II brachte
die Schenkungen aus dem Oberrheingau und Ladengau (652 Urkunden, Nrn. 167—818),
der vorliegende, 1970 herausgegebene Band III jene aus dem Wormsgau mit den Urkun-
den-Nrn. 819—1999. Diese 1181 Urkunden entsprechen 31% sämtlicher Urkunden des
Codex. Aus dieser zahlenmäßigen Feststellung ist ohne weiteres ersichtlich, in welch hohem
Maße die wirtschaftliche Macht und der politische Einfluß des Lorscher Königsklosters auf
dem dichten Netz seines Güterbesitzes im alten Wormsgau beruhte. Unser Band IV und
voraussichtlich auch noch ein Teil des Bandes V werden die übrigen alten deutschen Gaue
erfassen (1651 Urkunden, Nrn. 2000—3650). Eine vollständige alphabetische Liste aller
in der Handschrift erwähnten 82 alten deutschen Gaue, in denen das Nazarius-Kloster
Grundbesitz hatte, findet sich in Band I, Seiten 32—35. Besonders stark vertreten, wenn
auch keineswegs in so hoher Anzahl wie in Oberrheingau, Ladengau und Wormsgau,
waren Lorscher Ländereien in folgenden Gauen: Alemannen-, Angel-, Breis-, Eisenz-,
Enz-, Gartach-, Kraich-, Lahn-, Main-, Neckar- und Niddagau, in der Wetterau und in
der Wingartau.

Der 3. Teil stellt die Sammlung der im Archiv vorhanden gewesenen, meist geschlossene
Gaue behandelnden Hubenlisten, „notitiae hubarum", Besitzregister, Güterverzeich-
nisse und Zinslisten dar (33 Aktenstücke, Nrn. 3651—3683). Da die Hauptaufgabe dieser
Listen offenbar die Erfassung der verschiedenen Huben war, mag die ganze Gruppe unter
dem Gattungsbegriff von Hubenlisten zusammengefaßt werden, obwohl für diese Auf-
stellungen die Begriffe Besitzregister, Güterverzeichnisse, besonders aber Zinslisten, ebenso
zutreffend wären. Ihr Alter ist verschieden. Die ältesten reichen in die karolingische Zeit,
in das achte Jahrhundert zurück, die jüngsten stammen aus dem zwölften Jahrhundert.
Eine besondere Bedeutung hat die Gruppe der Urkunden-Nrn. 3671—3675 als „Lorscher
Reichsurbar": Güter- und Zinslisten des rhein-fränkischen Reichs- oder Königsgutes. Die
 
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