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Minst, Karl Josef [Transl.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0027
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21

URKUNDE 839 (5. Mai 793 — Reg. 2434)
Schenkung von Adalmund und Ber(thgard) unter Karl dem Großen und Abt Richbod

Auch wir, Adalmunt und meine Frau Berhtgart, machen eine fromme Stiftung. Sie gelte
dem heiligen Märtyrer Nazarius, der im Kloster Lorsch ruht, dessen Vorsteher Richbodo
ist. Wir schenken im Wormsgau, und zwar in

Babenheim (Wüstung w. Grünstadt/W.) unser Besitztum, in

Rodenbach (w. Grünstadt/W.) eine Hof reite, in

Lütresheim (Lautersheim nw. Grünstadt/W.), in

Quirnheim (nw. Grünstadt/W.) und in

Buggenheim (Bockenheim, G-, K-, n. Grünstadt/W.)
15 Morgen Land und in letztgenannten drei Ortschaften gelegene Weingüter, aus denen
15 Eimer Wein gewonnen werden können. Aus dem zugehörigen Wiesland können zwei
Fuder Heu eingebracht werden. Nicht zuletzt aber übergeben wir uns selbst (als Leib-
eigene) in die Knechtschaft und unter die Herrschaft des Hl. Nazarius. All dies soll künftig
jener heiligen Stätte erhöhten Nutzen bringen. Damit die Vergabung jederzeit beständig
und unverrückbar bleibe, erfolgt nachstehende Fertigung. Geschehen im Kloster Lorsch
am 5. Mai (793), im 25. Regierungsjahr unseres Herrn, des ruhmreichen Kaisers (richtig:
Königs) Karl. Handzeichen von Adalmund und Berthgard, welche diese Schenkung mach-
ten. Der Schreiber war Samuel.

URKUNDE 840 (20. September 772 — Reg. 807)
Schenkung des Hunarg in Frankenthal

In Christi Namen, am 20. September, im 4. Regierungsjahr unseres Herrn, des Königs
Karl, entrichte ich, Hunarg, bewogen durch göttliche Eingebung, zu meinem Seelenheil
und um der ewigen Vergeltung willen eine Spende. Mögen wir dadurch die Verzeihung
unserer Sünden erlangen! Meine Gabe sei geweiht dem heiligen Märtyrer Nazarius, des-
sen Leib in dem am Flusse Wischoz (Weschnitz) gelegenen Oberrheingauer Kloster Lorsch
ruht, und ebenso jenen Knechten Gottes, welche ebendort unter der Leitung des ehrwür-
digen Herrn und Abtes Gundeland dem Gottesdienst obliegen. Ich bestimme, daß meine
Vergabung auf ewige Zeiten Gültigkeit behalten soll, und bestätige, daß sie aus vollkom-
men freiem Willen erfolgt. Ich schenke mein Besitztum im Wormsgau, und zwar in

Frankendale (Frankenthal/P. s. Worms/R.), nämlich zwei Anteile an einer Hof reite,
die dazugehörigen Felder, Wiesen, Weiden und überhaupt alles, was ich bekanntermaßen
dort besessen habe; ausgenommen bleibt nur der dritte Anteil jener Hof reite. Auch in

Merische (Frankenthal-Mörsch) schenke ich meinen Wiesenanteil, welcher mir als Erb-
schaft auf gesetzliche Weise zugefallen ist, ferner einen (leibeigenen) Knecht namens Hato
und seine Frau Alda. Als immerwährendes Besitztum übergebe und übertrage ich dies alles
unter dem heutigen Tag aus meinem gesetzlichen Besitzstand in das Eigentums- und Her-
renrecht des Hl. Nazarius. Von diesem Tag an möget ihr das Recht haben, dies alles inne-
zuhaben, zu behalten, zu verschenken oder damit zum Nutzen des Klosters zu machen,
wie ihr wollt. In allen Belangen sollt ihr freie und unumschränkteste Vollmacht haben.
Wenn aber künftig jemand, was ich allerdings am allerwenigsten glaube, gegen diese von
mir gemachte Schenkung anzukämpfen versuchen sollte oder dieselbe brechen oder ver-
fälschen wollte, so hüte er sich, daß er nicht den Zorn des allmächtigen Gottes auf sich
 
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