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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0048
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haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen der
(Zeugen)

Odolfrid, Ercanbert,
Sigifrid, Radolf
Benedikt, und
Rotbert, Hildolf.
Ich, Grimhar, habe auf Wunsch diese Schenkungsurkunde geschrieben.

URKUNDE 908 (30. September 772 — Reg. 810)
Schenkung des Radulf unter König Karl und Abt Gundeland

Im Namen Gottes mache ich, Radulf, zum Seelenheile der Udilrad eine Vergabung. Ich
übergebe das, was sie selbst als rechtmäßige Besitzerin an mich übertragen hat, an den
heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem am Flusse Wiscoz (Weschnitz) gelegenen
Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht. Die Schenkung gilt in gleicher Weise auch jenen
Knechten Gottes, welche ebendort unter der Leitung des ehrwürdigen Herrn und Abtes
Gundeland ihren Dienst verrichten. Ich erkläre, daß die Hingabe für ewige Zeiten be-
stimmt ist und vollkommen freiwillig erfolgt. Ich schenke, übergebe und übertrage vom
gegenwärtigen Tag an und im Namen Gottes als immerwährendes Eigengut vier Joch
Ackerland, gelegen zwischen den Gemarkungen von

Arashfeim — Harxheim/Pfrimm nw. Grünstadt/W.) und in

Neovarhfeim . Niefernheim w. Worms/R.). Von heute an mögen sie dieses Land inne-
haben und behalten. Jederzeit möge es jener heiligen Stätte zum Vorteil gereichen und ihr
Einkommen mehren. Der Besitzwechsel ist damit vollzogen. Geschehen im Kloster Lorsch,
am 30. September, im 4. B^egierungsjahr (772) unseres Herrn, des Königs Karl. Hand-
zeichen des Radulf, welcher ersucht hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und ge-
fertigt werde. Handzeichen des (Zeugen) Ghitzo. Rogis war der Schreiber.

URKUNDE 909 (15. März 782 — Reg. 1722)
Schenkung des Bcbo unter dem ruhmreichen Karl und Abt Helmerich

Ich, Bebo, entbiete im Namen Gottes dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius eine
Gabe. Der Leib des Heiligen ruht in dem am Flusse Wiscoz (Weschnitz) gelegenen Ober-
rheingauer Kloster Lorsch. Meine Schenkung gelte in gleicher Weise jener heiligmäßigen
Mönchvereinigung, welche ebendort unter der Leitung des ehrwürdigen Herrn und Abtes
Helmerich dem Gottesdienst obliegt. Ich bestimme, daß diese Vergabung für ewige Zeiten
gelten soll und erkläre, daß sie aus vollkommen freiem Willen erfolgt. Ich schenke, über-
gebe und übertrage mein Eigentum im Wormsgau, und zwar in der Gemarkung

Araeshfei?« = Harxheim/Pfrimm nw. Grünstadt/W.), nämlich einen Weinberg und
einen halben Morgen Land mit Rechtswirksamkeit vom heutigen Tag und im Namen
Gottes als immerwährendes Besitztum. Vom heutigen Tag an und für alle Zukunft mögen
diese Güter jederzeit in steigendem Maße das Einkommen jener heiligen Stätte und ihrer
Vermögensverwalter mehren. Daraufhin erfolgte feierliches Handgelöbnis. Geschehen im
Kloster Lorsch. Die Niederschrift erfolgte am 15. März, im 14. Regierungsjahr (782) un-
 
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