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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0053
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hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen der

(Zeugen)

Graf Hatto, Grimbert und

Magnar, Volbert.

Ich, Grimher, habe dies geschrieben.

URKUNDE 918 (10. November 767 — Reg. 251)
Schenkung des Rudung unter König Pipin und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 10. November im 16. Regierungsjahr (768?) unsres Herrn, des
Königs Pipin. Ich, Rodunc, entrichte eine Gabe an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen
Leib in dem am Flusse Wiscoz (Weschnitz) in pago renensi (im Oberrheingau) gelegenen
Kloster Lorsch ruht. In gleicher Weise gelte sie jenen Knechten Gottes, welche ebendort
ihren Dienst verrichten und deren Vorsteher der ehrwürdige Herr und Abt Gundeland ist.
Nach meinem Willen soll die Gabe ewigen Bestand haben. Ich erkläre, daß ich sie aus voll-
kommen freiem Willen dargebracht habe. Ich schenke in pago wormatf iemz = im Worms-
gau), und zwar in der Gemarkung

HarashfezTT? = Harxheim!Pfrimm nw. Grünstadt/W.) einen Weingutanteil in unbe-
rührter Gesamtheit. Unter dem heutigen Tag schenke, übergebe und übertrage ich ihn in der
Absicht, daß er auf Grund nachfolgender Fertigung von diesem Tag an und später jener
heiligen Stätte und ihren Oberen jederzeit Vermögenszuwachs bringe. Geschehen in öffent-
licher Versammlung im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben.. Handzeichen des Rodung,
der (diesen Vertrag) veranlaßt hat. Ich, Hariland, war der Schreiber.

URKUNDE 919 (14. Juli 770 — Reg. 526)
Schenkung des Radald in Harxheim unter König Karl und Abt Gundeland

Im Namen Gottes mache ich, Radald, zum Seelenheile meines Neffen Teuf^ger eine
Stiftung. Sie ist bestimmt für den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem am
Flusse Wiscoz (Weschnitz) in pago renensi (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lauressam
(Lorsch) ruht, und ebenso auch jener heiligmäßigen Mönchsvereinigung, welche ebendort
unter der Leitung des ehrwürdigen Herrn und Abtes Gundeland Gott dienen. Nach mei-
nem Willen soll das Geschenkte für ewig hingegeben sein. Ich bestätige, daß es sich hierbei
um eine durchaus freie Willensäußerung meinerseits handelt. Ich schenke in pago worma-
tiensi (im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung

Hareshefim —: Harxheim/Pf rimm nw. Grünstadt/W.) sieben (Wiesen-)Stücke. Vom
gegenwärtigen Tag an schenke, übergebe und übertrage ich diese in der Absicht, daß sie
von heute an, gestützt auf diese vertragliche Übereinkunft, das Fortkommen jener heiligen
Stätte und ihrer Vorgesetzten jederzeit fördern sollen. Geschehen in öffentlicher Ver-
sammlung in Lorsch am 14. Juli im 2. Regierungsjahr (770) des Königs Karl. Handzeichen
des Radolf, welcher gewünscht hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt
werde. Ich, Hartlend (Hariland) habe sie geschrieben.
 
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