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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0111
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ter Abt aus dem Güterbesitz des Hl. Nazarius dem erwähnten Gerhoh eine Hofreite in
pago wormat(7emz = im Wormsgau), und zwar im Dorf

Guntheim Gundheim nw. Worms). Der mehrgenannte Herr gab dagegen zwecks Über-
tragung an den Hl. Nazarius im gleichen Dorf einen Weinberg und zwei Morgen Land
mit der Bestimmung, daß jeder der beiden Vertragschließenden den Güteranteil, den er
erhalten hatte, innehaben, besitzen und seinen Nachfolgern als Eigentum hinterlassen solle.
Dieser Tausch soll fest und beständig verbleiben. Daraufhin erfolgte feierliches Hand-
gelöbnis. Geschehen im Kloster Lauressam (Lorsch) am 17. Mai im 37. Regierungsjahr (870)
des Königs Ludwig (des Deutschen; 833 bzw. 840—876). Namenszeichen von Abt Theo-
troh (864—876) und Gerhoh, welche gewünscht haben, daß dieser Tauschvertrag ausge-
stellt werde. Reginbald hat ihn geschrieben.

URKUNDE 1072 (23. April 858 — Reg. 3455)

Tauschgeschäft des Watto im gleichen Dorf unter König Ludwig und Abt Egilbert

In Christi Namen! Es ist nicht unbekannt, sondern es steht vielmehr fest, daß viele
erfahren haben, wie der nachfolgende Tausch, im Bestreben, gedeihlichen Frieden zu be-
wahren, zustandekam. In gegenseitigem Einvernehmen hat es dem ehrwürdigen Herrn
Egilbert, Abt des St.-Nazarius-Klosters, und einem Edelmann names Watdo gefallen,
einige Güter unter sich auszutauschen, wie sie für beide günstiger gelegen sind. Nach ge-
meinsam gepflogener Beratung und erreichter Willensübereinstimmung haben sie dann
den Tausch vorgenommen. Es gab also der genannte Abt Egilbert dem schon erwähnten
Watto eine Hof reite in dem in pago wormatiense (im Wormsgau) gelegenen Dorf

Mergestat (Mörstadt nw. Worms). Dagegen gab Watto dem vorgenannten Abt im
gleichen Gau, im Dorf

Guntheim (Gundheim nw. Worms) ein Tagewerk Ackerland in der Meinung, daß jeder
der beiden den Güteranteil, welchen er erhalten hatte, innehabe, behalte, besitze und seinen
Nachfolgern als Eigentum hinterlasse. Niemals soll in künftigen Zeiten dieser Tausch-
vertrag verletzt werden, vielmehr soll er jederzeit fest und beständig verbleiben. Das Ab-
kommen ist damit rechtswirksam geworden. Geschehen im Kloster Lorsch am 23. April
im 26. Jahre (von 833 an gerechnet) des Königs Ludwig (des Deutschen). Namenszeichen
von Abt Egilbert (856—864) und Watto, welche diesen Tauschvertrag ausstellten. Walthar
hat ihn geschrieben.

URKUNDE 1073 (7. Oktober 771 — Reg. 682)

Schenkung des Sigimund in Karlbach unter König Karl und Abt Gundeland

Ich, Sigimund, reiche im Namen Gottes eine fromme Spende. Ich übergebe sie dem hei-
ligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in pago rhenense (im Oberrheingau) am Flusse Wis-
coz (Weschnitz) ruht, beziehungsweise an jene Knechte Gottes, die ebendort dienen, wo der
verehrungswürdige Abt Gundeland Vorsteher ist. Mit dem Wunsche, daß meiner Gabe
ewiger Bestand beschieden sei, schenke ich in pago wormatiense (im Wormsgau), in der
Gemarkung

Carlobach (Karlbach, G.-, K-, so. und s. Grünstadt/W.) einen kleinen Weingarten, der
einen Ertrag von zwei Ohm abwirft. Diesen hat mir Odolleib als rechtmäßiger Besitzer
 
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