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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0113
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Gebäuden, mit allem, was wir dort bisher innegehabt und besessen haben. Wir schenken,
übergeben und übertragen alles in unversehrter Gesamtheit unter dem heutigen Tag aus
unserem Besitztum in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. Nazarius.. Von heute an
möget ihr das Recht haben, alles innezuhaben, zu behalten, zu verschenken oder zu ver-
tauschen. Geschlossen und gefertigt. Geschehen im Kloster Lorsch an einem Tage des
Monats April im 2. Regierungsjahr (770) des Königs Karl. Handzeichen von Reginher und
Adelana, welche diese Schenkungsurkunde ausstellen ließen.

URKUNDE 1077 (18. März 846) — Reg. 3326)

Schenkung der Meginbirg unter König Luodewig und Abt Samuel

Ich, Meginbirg, spende im Namen Gottes ein Almosen. Ich reiche es dem heiligen Mär-
tyrer Gottes Nazarius, der in dem in pago renense (im Oberrheingau) gelegenen Kloster
Lauressam (Lorsch) ruht, in dem der Konvent der Mönche Gott dient und der ehrwürdige
Bischof und Abt Samuel Vorsteher ist. Ich bestimme, daß mein Geschenk für ewig hin-
gegeben sei. Ich schenke meinen Güterbesitz in pago wormatiense (im Wormsgau), und
zwar im Dorf

Carlobach (Karlbach, G.-, K-, sö, und s. Grünstadt/W.), nämlich alles, was ich dort
in Dorf oder Gemarkung nach Erbrecht besitze: eine herrschaftliche Hof reite, ausgestattet
mit den entsprechenden Bauwerken und einem in derselben befindlichen Weinberg. Zu
dieser Herrenhof reite gehören 76 Joch Ackerland und zwei Hörigenhofstätten; zu der
einen gehören 24 Joch Land und ein Weinberg, zu der anderen 20 Joch und überdies vier
zum Nutzen der Herrschaft bestimmte Weinberge. Ich schenke des weitern in der Ge-
markung

Agrisheim (Eiersheimer Hof ö. Erpolzheim nö. Bad Dürkheim) Wiesen mit einem
Ertrage von vier (?) Fuder Heu, in Spirihgowe (im Speyergau), in

Äff alterloh (Äff alterloch, abgegangene Ortschaft s. Waldsee n. Speyer) zwei Huben
mit allem, was nach Recht und Fug zu diesen Huben gehört, seien es bewegliche oder un-
bewegliche Güter. Ich schenke, übergebe und übertrage alles in unberührter Gesamtheit,
gestützt auf diese vertragliche Übereinkunft, vom gegenwärtigen Tag an in das Besitz-
und Herrenrecht des Hl. Nazarius als immerwährendes Eigentum. Geschehen im Kloster
Lorsch im Jahre 846 nach des Herrn Fleischwerdung, im 6. Jahre der Regierung des Königs
Ludowig, am 18. März. Handzeichen der Meginbirg, welche nachgesucht hat, daß diese
Schenkungsurkunde ausgestellt werde. Ich, Theotroch, habe sie geschrieben.

URKUNDE 1078 (15. Februar 800 — Reg. 2686)
Schenkung des Thurincbreht in Monzernheim unter König Karl und Abt Richbod

Ich, Thurincbreht, mache im Namen Gottes eine Vergabung an den heiligen Märtyrer
Nazarius, dessen Leib in dem in pago rhenense (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lau-
ressam (Lorsch) ruht, dem der ehrwürdige Richbodo als Abt vorsteht. Ich schenke und
wünsche, daß auf ewig geschenkt sei, ein Morgen Land in pago wormatiense (im Worms-
gau), in der Gemarkung

Munzenheim (Monzernheim nw. Worms). Möge er ewiges Besitztum bleiben. Urkund
dessen untenstehende Fertigung. Geschehen im Kloster Lauressam am 15. Februar im
 
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