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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0133
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127

URKUNDE 1135 (12. Juni 772 — Reg. 772)
Schenkung des Heriebald unter König Karl und Abt Gundeland

Ich, Heriebald, will im Namen Gottes und zu meinem Seelenheil ein gutes Werk voll-
bringen. Ich schenke zwei Joch Ackerland in der Gemarkung

Dagolfesheim (Dalsheim nw. Worms) in pago worniatfzen« — im Wormsgau) dem hei-
ligen Märtyrer Nazarius. Sein Leib ruht in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster).
Die Schenkung ist auch für jene Knechte Gottes bestimmt, denen der ehrwürdige Gunde-
land als Abt vorsteht. Von diesem Tag an diene sie jener Stätte jederzeit als Vermögens-
zuwachs. Vertragsfertigung. Geschehen im Lorscher Kloster am 12. Juni im 4. Regierungs-
jahr (772) des Königs Karl. Handzeichen des Heriebald, welcher nachgesucht hat, daß diese
Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde.

URKUNDE 1136 (8. August 818 — Reg. 3144)

Schenkung des Ratolf in der Dalsheimer Gemarkung unter Kaiser Ludwig

Ich, Ratolf, mache im Namen Gottes eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Naza-
rius, dessen Leib in dem in pago renensi (im Oberrheingau) am Flusse Wiscoz (Weschnitz)
gelegenen Lorscher Kloster ruht. In gleicher Weise sei sie gereicht jenen Knechten Gottes,
welche ebendort unter dem ehrwürdigen Adalung dienen. Ich schenke in pago wormat(iensi
=r im Wormsgau), in

Dagolfesheim marca (in der Gemarkung Dalsheim nw. Worms) einen Weinberg, auf
daß er ewiges Eigentum sei. Wenn aber jemand — ich glaube zwar nicht, daß das geschehen
könnte — gegen diese Schenkung anzukämpfen versuchen sollte oder dieselbe verfälschen
wollte, so wird er den Zorn Gottes und der Heiligen auf sich herabziehen, und außerdem
bezahle er unter dem Zwange der öffentlichen Gerichtsbarkeit zwei Unzen Gold und vier
Pfund Silber als Buße. Seine Einwendungen aber sollen für die Beurteilung der Angelegen-
heit gegenstandslos sein. Gegenwärtige Schenkung aber soll jederzeit unangefochten und
unverbrüchlich bestehen bleiben. Urkund dessen untenstehende Fertigung. Geschehen in
monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster) am 8. August im 5. Regierungsjahr (818)
des Kaisers Ludwig. Handzeichen des Ratolf, welcher verlangt hat, daß diese Schenkungs-
urkunde ausgestellt und gefertigt werde.

URKUNDE 1137 (10. Juli 766 — Reg. 71)
Verkauf des Berno in demselben Weiler unter König Pipin und Abt Gundeland

In Christi Namen, unter Abt Gundeland. Ich, Berno, habe euch eine halbe Hofreite und
zehn Joch Ackerland in pago wormatf zensi = im Wormsgau) in der Gemarkung

Dagolfesheim (Dalsheim nw. Worms) verkauft. Als Gegenwert erhielt ich von euch,
wie es euch gefiel, 1 XA Pfund Silber. Damit möget ihr nun von heute an das Recht haben,
die Güter zu behalten, zu verschenken, zu verkaufen, zu vertauschen oder damit nach
euerem Gutdünken zu verfahren. In allen Belangen sollt ihr unbeschränkte Vollmacht
haben. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster) am 10. Tage des Mo-
nast Juli im 14. Regierungsjahr (766) des Königs Pippin. Handzeichen des Berno, auf des-
sen Ersuchen hin diese Verkaufsurkunde ausgestellt und gefertigt wurde.
 
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