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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0189
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URKUNDE 1284 (im Jahre 825 — Reg. 3203)
Verkauf des Siegern in Ludolfsfeld unter Kaiser Ludwig und Abt Adalaung

Ich, Siegern, habe im Namen Gottes dem ehrwürdigen Adalung, Abt des Klosters Lau-
ressam (Lorsch), Besitztum in pago worm(atiensi = im Wormsgau), und zwar in

Ludolfesfelde (Ludolfsfeld, Wüstung um Kirchheimbolanden!P. w. Worms!R.) ver-
kauft. Es handelt sich hierbei um die ungeschmälerte Hälfte von all dem, was ich an Eigen-
tum bisher dort besessen habe. Als Gegenwert dafür erhielt ich von ihm 30 Pfund Silber.
Es war dabei die Absicht maßgebend, daß diese Liegenschaften für immer jener Stätte zu
Nutz und Frommen gereichen sollen. Daraufhin erfolgte feierliches Handgelöbnis. Ge-
schehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster) an einem Tag im 12. Jahr (825)
des Kaisers Ludowig.

URKUNDE 1285 (12. Dezember 770 — Reg. 578)

Schenkung des Norbert in Trebelsheim und in der Gaulsheimer Gemarkung
unter König Karl und Abt Gundeland

Ich, Nortbert, will im Namen Gottes für mein Seelenheil Vorsorge treffen. Ich mache
daher eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib im Kloster Laures-
sam (Lorsch) ruht, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Ich wünsche meiner
Vergabung ewigen Bestand und erkläre, daß sie vollkommen freiwillig durchgeführt wurde.
Ich schenke in pago wormatfiensz = im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung

Tribunisheim (Trebelsheim, Wüstung nö. Büdesheim sö. Bingen!R.) und in der Ge-
markung

Guileubisheim (vielleicht richtig: Gavileubisheim; Gaulsheim ö. Bingen) alles, was ich
bekanntermaßen dort besitze, nämlich Hofreiten, Felder, Wiesen, Weiden und Wasservor-
kommen. Alles schenke, übergebe und übertrage ich mit Rechtswirksamkeit vom gegen-
wärtigen Tag in das Besitz- und Herrenrecht des Hl. Nazarius. Im Namen Gottes möge
er es auf ewig besitzen. Von heute an sollt ihr das Recht haben, dies alles zu behalten, zu
vertauschen oder sonstwie damit zu machen, wie es euch beliebt. In allen Belangen sollt ihr,
bekräftigt durch Handschlag und Brief, die freie und vollkommen unabhängige Verfügungs-
gewalt haben. Geschehen in Worms am 12. Dezember im 3. Jahr (770) des Königs Karl.

URKUNDE 1286 (12. Juni 773 — Reg. 892)

Schenkung der Selfniu (des Selfnuin?) in der Udenheimer Gemarkung
unter dem glorreichen Kaiser (richtig: König) Karl und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 12. Juni im 5. Jahr (773) des Königs Karl. Ich, Selfniu, bringe
zum Heile meiner Seele eine Opfergabe dem heiligen Märtyrer Nazarius dar, welcher im
Kloster Lauressam (Lorsch) ruht, in dem der ehrwürdige Gundeland als Abt waltet. Ich
schenke zwei Weinberge in pago worm(atiensi =. im Wormsgau), und zwar in der

Otenheimer marca (Udenheimer Gemarkung w. Oppenheim!R.). In Gottes Namen
mögen sie ewiges Eigengut bleiben. Damit ist der Vertrag abgeschlossen. Geschehen in
monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben.
 
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