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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0190
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URKUNDE 1287 (30. Juni 780 — Reg. 1582)

Schenkung des Amicho in der Altleinninger Gemarkung unter Karl dem Großen

und Abt Helmerich

Ich, Amicho, mache im Namen Gottes eine Schenkung an den heiligen Märtyrer Naza-
rius, welcher im Kloster Lauressam (Lorsch) ruht, dem der ehrwürdige Helmerich als Abt
vorsteht. Ich bestimme, daß meine Spende für alle Ewigkeit gültig bleiben soll und bekräf-
tige den gänzlich freien Willen, mit dem ich sie gegeben habe. Ich schenke in pago wormat
(iensi = im Wormsgau), in der

Linunga marca (Gemarkung Altleiningen/W. sw. Grünstadt) alles, was an Waldung,
bei dem genannten Dorf liegt, soweit es sich um mein eigenes Waldgebiet handelt, ferner
das Land, worauf jener Wald steht. Mit Rechtswirksamkeit vom heutigen Tage schenke,
übergebe und übertrage ich dies alles im Namen Gottes auf ewig zu eigen. Der Besitz-
wechsel ist damit vollzogen. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster)
am 30. Juni im 12. Jahr (780) des Königs Karl.

URKUNDE 1288 (7. März 783? — Reg. 1900)

Verkauf des Rohtbert in der Albsheimer Gemarkung
unter Kaiser (richtig: König) Karl und Abt Helmerich

Ich, Rotbert, habe im Namen Gottes einen Verkauf an den ehrwürdigen Helmerich,
Abt (778—784) des Lorscher Klosters, durchgeführt. Ich verkaufte alles, was ich in pago
worm(atiensi = im Wormsgau), in der Gemarkung

Aolfesheim (Albsheim nö. GrünstadtlW.) bisher besessen habe, seien es nun Äcker,
Felder, Wiesen, Wälder oder Gewässer, ausgenommen eine Wiese. Als Gegenwert erhielt
ich von ihm (dem Abt) zwei Pfund Silber. Unverzüglich habe ich ihm daraufhin diese
Liegenschaften übergeben, damit er sie im Namen Gottes auf ewig besitze. Das Abkommen
ist damit rechtswirksam geworden. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher
Kloster) am 7. März im 20. Jahr (788?) des Königs Karl.

URKUNDE 1289 (12. Juni 782 — Reg. 1764)

Schenkung des Hunolf in der Volxheimer Gemarkung unter König Karl

und Abt Helmerich

In Christi Namen, am 12. Juni im 14. Jahr (782) des Königs Karl. Ich, Hunolf, wende
dem heiligen Märtyrer Nazarius eine Gabe zu. Sein Leib ruht im Kloster Lauressam
(Lorsch), dem der ehrv/ürdige Helmerich als Abt vorsteht. Es ist mein Wunsch, daß diese
Stiftung von ewiger Dauer sei, und ich erwähne ausdrücklich, daß sie aus völlig freiem
Willen erfolgt. Ich schenke in pago wormatfiemz = im Wormsgau), nämlich in der Ge-
markung

Folkesheim (Volxheim sö. Bad Kreuznach/Nahe) eine Hof reite und alles, was ich bisher
dort besessen habe, nämlich Äcker, Felder, Weingärten und Gewässer. Alles schenke, über-
gebe und übertrage ich unter dem heutigen Tag und im Namen Gottes als immerwährendes
Eigentum. Der Vertrag wird hiermit gefertigt. Geschehen in monasterio laurissamensi (im
Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben.
 
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