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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 4): Schenkungsurkunden Nr. 2000 - 2910 — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20608#0267
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Heinstat (Hainstadt n. Buchen). Vom gegenwärtigen Tag an soll dieses Land als ewi-
ges Besitztum in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. ~N(azarius) übergehen. Vertrag-
lich abgeschlossen. Geschehen im Lorscher Kloster am 10. Januar im 24. Regierungsjahr
(792) des Königs Karl.

URKUNDE 2903 ( 27. Juni 774 — Reg. 1042)
Schenkung des Biring in Neckarburken unter König Karl und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 27. Juni im 6. Jahr (774) des Königs Karl. Zu meinem Seelen-
heil wende ich, Birinc, dem heiligen Märtyrer ~N(azarius), dessen Leib in dem vom ehr-
würdigen Abt Gundeland betreuten Lorscher Kloster ruht, eine Gabe zu. Ich schenke im
Gau Wingartheiba (Wingartau), im Dorf

Borocheim (Neckarburken n. Mosbach) sieben Joch Ackerland, und in
Beninheim (Binau nw. Wimpfen/Nk. n. Heilbronn) eine Wiese. Die Schenkung ist da-
mit in Kraft getreten. Geschehen im Lorscher Kloster. Tag und Zeit wie oben.

URKUNDE 2904 (4. Juli 775 — Reg. 1201)
Schenkung des Wilant am Haimbach unter König Karl und Abt Gundeland

Im 7. Regierungsjahr (775) des Königs Karl, am 4. Juli, machen wir, Wielant und
Sissa, meine Frau, eine Schenkung an den heiligen Märtyrer N(azarius). Sein Leib ruht im
Lorscher Kloster, das unter der Aufsicht des ehrwürdigen Abtes Gundeland steht. Die Zu-
wendung soll, wie wir wünschen, immerdar erhalten bleiben, und wir stellen fest, daß
ausschließlich unser freier Wille dafür maßgeblich war. Wir schenken eine Hofreite mit
darauf stehendem Haus, gelegen im Gau Wingartheiba (Wingartau), am Flusse Heinbach
(Haimbach unweit Buchen? — Hainsterbach bei Hainstadt?). Die Hofreite soll euer (der
Mönche) ewiges Eigentum in der Weise bleiben, daß ihr von diesem Tag an das Recht
haben sollt, dieselbe zu behalten, zu verschenken, zu vertauschen oder sonstwie damit zu
machen, was ihr wollt. In allen Belangen sollt ihr freie und unbedingte Vollmacht haben.
Geschlossen und gefertigt. Geschehen im Lorscher Kloster. Tag und Zeit wie oben.

SULMGAU

(Urk. Nrn. 2905—2910)

URKUNDE 2905 (8. Juni 778 — Reg. 1416)
Schenkung des Hartger im Sulmgau, in Neckarsulm, unter König Karl

und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 8. Juni im 10. Jahr (778) des Königs Karl. Wir, Hartger und
Richsuint, meine Gemahlin, errichten eine Stiftung zugunsten des heiligen Märtyrers ~N(a-
zarius), dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, das unter der Obhut des ehr-
würdigen Abtes Gundeland steht. Es ist unser Wunsch, daß diese Stiftung von ewiger
Dauer sei, und wir erwähnen ausdrücklich, daß sie aus völlig freiem Willen erfolgt. Ge-
mäß nachfolgender Fertigung schenken wir im Sulmanachgowe (Sulmgau, Landschaft an
der Sülm), im Dorf
 
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