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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 5): Schenkungsurkunden Nr. 2911 - 3836 — Lorsch, 1971

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https://doi.org/10.11588/diglit.20609#0041
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tes auf ewig besitze. Von diesem Tag an und künftig mögen die ebendort Gott Dienenden
das Recht haben, dies alles zu behalten, zu vertauschen oder sonstwie damit zu machen,
was sie wollen. In allen Belangen sollen sie die freie und durchaus gefestigte Verfügungs-
gewalt haben. Vertragsfertigung. Geschehen im Lorscher Kloster am 1. März im 1. Jahr
(769) des Königs Karl.

URKUNDE 2950 (27. März 771 — Reg. 595)

Schenkung des Walthar in der gleichen Gemarkung unter König Karl

und Abt Gundeland

(Vgl. Urk. Nr. 3741a)

In Christi Namen, am 27. März im 3. Jahr (771) des Königs Karl. Ich, Walthar, lasse
zu meinem Seelenheil dem heiligen Märtyrer N(azarius) eine Schenkung zukommen. Der
Leib des Heiligen ruht im Lorscher Kloster, dessen leitender Abt der ehrwürdige Gunde-
land ist. Die Schenkung soll nach meinem Willen für ewige Zeiten bestimmt sein und ist,
wie ich beurkunde, ganz freiwillig vorgenommen worden. Ich schenke, übergebe und
übertrage mit Wirkung von heute im Gau Wetdereiba (Wetterau), im Dorf . . . zehn Joch
Ackerland. In dieser Gesinnung erfolgte feierliches Handgelöbnis. Geschehen im Lorscher
Kloster zur oben bestimmten Zeit. (Nach der analogen Urkunde 3741a handelt es sich
um die Ortschaft Baldraresheim oder Baltratesheim = Bellersheim, wie in der vorher-
gehenden und den nachfolgenden Urkunden.)

URKUNDE 2951 (1. Oktober 774 — Reg. 1093)

Schenkung des Beretfrit in der nämlichen Gemarkung unter König Karl

und Abt Gundeland

(Vgl. Urk. Nr. 3745d)

In Christi Namen, am 1. Oktober im 6. Jahr (774) des Königs Karl. Ich, Beretfrit,
lasse zum Seelenheil meines Sohnes Rifrit dem heiligen Märtyrer ~N(azarius), dessen Leib
im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, eine Spende zukommen. Sie ist in gleicher Weise
auch für jene Gottesknechte bestimmt, welche ebendort Gott dienen, wo der ehrwürdige
Abt Gundeland Aufseher ist. Die Übergabe erfolgt nach meinem Wunsch für immer und,
wie ich ausdrücklich betone, aus freien Stücken. Ich schenke als ewiges Besitztum im Gau
Wetdereiba (Wetterau), im Dorf

Baldraresheim (Bellersheim; wie Urk. 2949) 4% Joch Ackerland und eine Wiese. Die
Vereinbarung ist damit rechtswirksam geworden. Geschehen im Lorscher Kloster. Zeit wie
oben.

URKUNDE 2952 (1. Juni 774 — Reg. 1018)
Schenkung des Adalun in derselben Gemarkung unter König Karl und Abt Gundeland

(Vgl. Urk. Nr. 3745b)
In Christi Namen, am 1. Juni im 6. Jahr (774) des Königs Karl. Ich, Adaluin, mache
zum Seelenheil meines Sohnes eine Schenkung zugunsten des heiligen Märtyrers ~N(aza-
rius), dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, das unter der Aufsicht des ehrwürdigen Abtes
Gundeland steht. Es ist mein Wille, daß meine Gabe für ewige Zeiten dargereicht sei, und
 
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