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Minst, Karl Josef [Transl.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 5): Schenkungsurkunden Nr. 2911 - 3836 — Lorsch, 1971

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https://doi.org/10.11588/diglit.20609#0042
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ich bestätige, daß sie durchaus freiwillig geboten wurde. Ich gebe im Gau Wetdereiba
(Wetterau), im Dorf

Baldraresheim (Bellersheim; wie Urk. 2949) drei Joch Ackerland auf ewig zu eigen.
Der Vertrag wird hiermit gefertigt. Geschehen im Lorscher Kloster. Tag und Zeit wie oben.

URKUNDE 2953 (1. Oktober 772 — Reg. 681)
Schenkung des Nenker im Dorf Bellersheim unter König Karl und Abt Gundeland

(Vgl. Urk. Nr. 3742a)

In Christi Namen, am 1. Oktober im 4. Jahr (772) des Königs Karl. Ich, Nenker, weise
zu meinem Seelenheil dem heiligen Märtyrer ~N(azarius) eine Spende zu. Der Leib des
Heiligen ruht in dem im Oberrheingau am Flusse Weschnitz gelegenen Lorscher Kloster.
Die Ubereignung gilt in gleicher Weise auch für jene Knechte Gottes, welche ebendort
unter der Leitung des ehrwürdigen Abtes Gundeland dem Gottesdienst obliegen. Nach
meinem Willen soll die Schenkung für alle Zeiten in Kraft bleiben, und ich versichere, daß
sie vollkommen freiwillig gemacht wurde. Unter dem heutigen Tage schenke, übergebe
und übertrage ich im Gau Wetdereiba (Wetterau), im Dorf

Baldraresheim (Bellersheim; wie Urk. 2949) eine Hof reite mit Feldern, Wiesen, Wäl-
dern und Wasservorkommen. Urkund dessen untenstehende Fertigung. Geschehen im Lor-
scher Kloster. Zeit wie oben.

URKUNDE 2954 (27. Mai 772 — Reg. 753)

Schenkung des Nanthar im Dorf Bellersheim unter König Karl und Abt Gundeland

(Vgl. Urk. Nr. 3743b)

In Christi Namen, am 27. Mai im 4. Jahr (772) des Königs Karl. Ich, Nanthar, will
mich für das Seelenheil meines Bruders Mazolf verwenden. Daher nehme ich eine Schen-
kung zugunsten des heiligen Märtyrers ~N(azarius) vor, dessen Leib im Oberrheingauer
Kloster Lorsch ruht. Meine Vergabung gilt in gleicher Weise jenen Gottesknechten, welche
ebendort Gott dienen, wo der ehrwürdige Gundeland als Abt waltet. Ich wünsche meiner
Vergabung ewigen Bestand und erkläre, daß sie auf meinem vollkommen freien Willen
beruht. Ich schenke im Gau Wetdereiba (Wetterau), im Dorf

Baldraresheim (Bellersheim; wie Urk. 2949) zehn Joch Ackerland. Vom gegenwärtigen
Tag an schenke, übergebe und übertrage ich diesen Grundbesitz als ewiges Eigentum. Von
diesem Tag an und künftig soll er die wirtschaftliche Lage jener Stätte beziehungsweise
ihrer Handlungsbevollmächtigten jederzeit verbessern. Damit ist der Vertrag abgeschlos-
sen. Geschehen im Lorscher Kloster. Zeit wie oben.

URKUNDE 2955 (28. August 771 — Reg. 666)
Schenkung des Stahelhart im vorgenannten Dorf unter König Karl und Abt Gundeland

(Vgl. Urk. Nr. 3743a)
In Christi Namen, am 28. August im 3. Jahr (771) des Königs Karl. Ich, Stahelhart,
will für das Heil meiner Seele Vorsorge treffen. Daher reiche ich dem heiligen Märtyrer
N(azarius), dessen Leib in dem im Oberrheingau, am Flusse Weschnitz gelegenen Lorscher
Kloster ruht, eine Gabe. Sie gelte auch jenen Gottesknechten, welche ebendort unter der
 
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