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walteten Lorscher Kloster ruht. Es ist mein Wille, daß meine Gabe für ewige Zeiten dar-
gereicht sei, und ich bestätige, daß sie durchaus freiwillig geboten wurde. Ich schenke in
pago Moynachgowe (im Maingau), im Dorf
Slierbach (Schlierbach sw. AschaffenburglM.) zwanzig Leibeigene. Vertraglich ab-
geschlossen. Geschehen im Lorscher Kloster am 31. Mai im 2. Jahr (770) des Königs Karl.
URKUNDE 3458 (5. Juli 798 — Reg. 2632)
Schenkung des Ruthart im Dorf Raibach unter Richbod und König Karl
In Gottes Namen und zum Seelenheil des Ruthart und seiner Gattin Irminburg will
ich, Ruthart, eine gute Tat vollbringen. So nehme ich denn eine Schenkung an den heiligen
Märtyrer N(azarius) vor, dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, dem der ehrwürdige
Richbodo als Abt vorsteht. Nach meinem Willen soll die Schenkung für alle Zeiten in
Kraft bleiben, und ich versichere, daß sie auf meinen vollkommen unabhängigen Willen
zurückgeht. Ich schenke in pago Moynachgowe (im Maingau), im Dorf
Reginbach (Raibach ö. Neustadt sw. AschaffenburglM.) am Flusse Mimelinga (Müm-
ling; linker Main-Nebenfluß unweit Aschaffenburg) eine Hofreite und drei Leibeigene.
Die Schenkung ist damit in Rechtskraft erwachsen. Geschehen im Lorscher Kloster am
5. Juli im 30. Jahr (798) des Königs Karl.
URKUNDE 3459 (27. Juli 778 — Reg. 1438)
(Schenkung) des Ruthelm in Ringenheim unter König Karl und Abt Gundeland
In Christi Namen, am 27. Juli im 10. Jahr (778) des Königs Karl. Wir, Ruthelm und
Willehelm, übereignen Besitzungen an den heiligen Märtyrer N(azarius), dessen Leib im
Lorscher Kloster ruht, in dem der ehrwürdige Gundeland als Abt waltet. Wir wünschen
unserer Vergabung ewigen Bestand und erklären, daß sie auf unserem durchaus freien
Willen beruht. Wir schenken alles, was wir in pago Moynachgowe (im Maingau), im Dorf
Grimincheim (Ringenheim; Wüstung nw. Großostheim sw. Aschaffenburg) besitzen
und zudem noch einen Knecht. Geschlossen und gefertigt. Geschehen im Lorscher Kloster.
Zeit wie oben.
GAUE MIT GERINGEREM LORSCHER GRUNDEIGENTUM
(Urkunden Nrn. 3460—3650;
in Schwaben, Franken und Hessen, im Elsaß und am Niederrhein. Es handelt sich um
Gaue mit weniger dichtem Streubesitz und um Nachträge zu bereits beschriebenen Gebieten.
Im wesentlichen stammen die Schenkungen aus folgenden 37 Gauen:
Ahrgau
Alpengau
Altgau
Ammergau
Bidgau
Brettengau
Deutz gau
Eisenzgau
Engersgau
Gartachgau
Glemsgau
Gozfeldgau
Grabfeldgau
Hessengau
Jagstgau
Kochergau
Ladengau
Largau
Murr gau
Moselgau
walteten Lorscher Kloster ruht. Es ist mein Wille, daß meine Gabe für ewige Zeiten dar-
gereicht sei, und ich bestätige, daß sie durchaus freiwillig geboten wurde. Ich schenke in
pago Moynachgowe (im Maingau), im Dorf
Slierbach (Schlierbach sw. AschaffenburglM.) zwanzig Leibeigene. Vertraglich ab-
geschlossen. Geschehen im Lorscher Kloster am 31. Mai im 2. Jahr (770) des Königs Karl.
URKUNDE 3458 (5. Juli 798 — Reg. 2632)
Schenkung des Ruthart im Dorf Raibach unter Richbod und König Karl
In Gottes Namen und zum Seelenheil des Ruthart und seiner Gattin Irminburg will
ich, Ruthart, eine gute Tat vollbringen. So nehme ich denn eine Schenkung an den heiligen
Märtyrer N(azarius) vor, dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, dem der ehrwürdige
Richbodo als Abt vorsteht. Nach meinem Willen soll die Schenkung für alle Zeiten in
Kraft bleiben, und ich versichere, daß sie auf meinen vollkommen unabhängigen Willen
zurückgeht. Ich schenke in pago Moynachgowe (im Maingau), im Dorf
Reginbach (Raibach ö. Neustadt sw. AschaffenburglM.) am Flusse Mimelinga (Müm-
ling; linker Main-Nebenfluß unweit Aschaffenburg) eine Hofreite und drei Leibeigene.
Die Schenkung ist damit in Rechtskraft erwachsen. Geschehen im Lorscher Kloster am
5. Juli im 30. Jahr (798) des Königs Karl.
URKUNDE 3459 (27. Juli 778 — Reg. 1438)
(Schenkung) des Ruthelm in Ringenheim unter König Karl und Abt Gundeland
In Christi Namen, am 27. Juli im 10. Jahr (778) des Königs Karl. Wir, Ruthelm und
Willehelm, übereignen Besitzungen an den heiligen Märtyrer N(azarius), dessen Leib im
Lorscher Kloster ruht, in dem der ehrwürdige Gundeland als Abt waltet. Wir wünschen
unserer Vergabung ewigen Bestand und erklären, daß sie auf unserem durchaus freien
Willen beruht. Wir schenken alles, was wir in pago Moynachgowe (im Maingau), im Dorf
Grimincheim (Ringenheim; Wüstung nw. Großostheim sw. Aschaffenburg) besitzen
und zudem noch einen Knecht. Geschlossen und gefertigt. Geschehen im Lorscher Kloster.
Zeit wie oben.
GAUE MIT GERINGEREM LORSCHER GRUNDEIGENTUM
(Urkunden Nrn. 3460—3650;
in Schwaben, Franken und Hessen, im Elsaß und am Niederrhein. Es handelt sich um
Gaue mit weniger dichtem Streubesitz und um Nachträge zu bereits beschriebenen Gebieten.
Im wesentlichen stammen die Schenkungen aus folgenden 37 Gauen:
Ahrgau
Alpengau
Altgau
Ammergau
Bidgau
Brettengau
Deutz gau
Eisenzgau
Engersgau
Gartachgau
Glemsgau
Gozfeldgau
Grabfeldgau
Hessengau
Jagstgau
Kochergau
Ladengau
Largau
Murr gau
Moselgau