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Mittheilungen des Museen-Verbandes als Manuscript für die Mitglieder — 1927

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https://doi.org/10.11588/diglit.35241#0021
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anderen waren dazu noch die schlecht aufgeschmolzenen Farben
abgeblättert, und bei dritten hatten chemische Einflüsse der Luft
die Gläser angegriffen, sie zum Rosten gebracht und damit Zeich-
nung und Farbe ebenfalls zerstört oder doch beschädigt, auf alle
Fälle deren Leuchtkraft vermindert. Diese Schäden ließen sich
durch geschickte, auf das Restaurieren eingearbeitete Glasmaler
heben. Wenn man solche Stücke als alte, intakte Kunstwerke
verkaufte, so war das ein Betrug, aber noch nicht der schlimmste.

Manche Glasgemälde bestanden nur noch aus einigen Scherben.
Solche wurden ergänzt, und zwar in ererbtem Privatbesitz, um sich
wieder tadellosen Wappenschmuck von Angehörigen vergangener
Jahrhunderte zu verschaffen, von Händlern, um sie als unverletzt
oder doch „in der Hauptsache erhalten“ auf den Markt zu bringen
und dementsprechend bezahlen zu lassen. Der Umfang dieser Er-
gänzungen konnte natürlich sehr verschieden sein. Schließlich aber
war keine Scheibe mehr zu schadhaft und fragmentarisch, daß man
deren Wiederherstellung nicht versucht hätte, sofern die Kosten dafür
den zu erwartenden Handelswert nicht überstiegen. (Abb. 3a und b;
Archiv 1080.) Immerhin muß daran erinnert werden, daß solche Arbeiten
auch von Liebhabern veranlaßt wurden, um auf billigere Weise in den
Besitz von Glasmalereien zu kommen, ebenso wie aus Stolz oder aus
Pietät, wenn man Fragmente mit dem eigenen Familienwappen oder
mit denen naher Verwandter auftreiben konnte, um damit in den
Fenstern zu prunken. Nur der Handel bediente sich ihrer in ge-
winnsüchtiger Absicht. Denn sobald ein Glasgemälde nicht ganz
neu war, konnte man dem kauflustigen Liebhaber die Versicherung
geben, es sei alt, wenn auch restauriert, ohne daß man ihm den
Umfang dieser Ergänzungen, die sich dem ungeübten Auge völlig
entzogen, anzugeben brauchte. Infolge des raschen Besitzwechsels
auf dem Altertumsmarkte wußten dies tatsächlich auch manche
Händler nicht, weil es zu einer derartigen Feststellung ganz be-
sonderer Kenntnisse bedarf. Andererseits aber gab es auch Händler,
die für Liebhaber oder Sammler angesehen werden wollten, die
solche Fälschungen bewußt in dem Umfange betrieben, wie sich
ihnen dazu Gelegenheit bot. Das führte schließlich so weit, daß
sie gut erhaltene Glasgemälde teilen und jede Hälfte ergänzen
ließen, um dann beide Stücke als alt und intakt, oder doch als
wenig restauriert, in den Handel zu bringen.

Aber selbst bei den Glasgemälde-Sammlungen, die an ihren
ursprünglichen Standorten auf öffentliche Kosten und unter
 
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