Eigentum des Museen-Verbandes
Mitteilungen des Museen-Verbandes
Als Manuskript für die Mitglieder
gedruckt und ausgegeben im Mai 1930.
Zu beachten ist, daß diese Mitteilungen durchaus vertraulich und
nur für Mitglieder bestimmt sind. Einem Beschlusse der Kopen-
hagener Versammlung 1902 (Prot. S. 9) gemäß, erwartet der Vorstand
von seinen Mitgliedern rechtzeitige Vorsorge, um zu verhindern,
daß die Drucksachen des Verbandes mit hinterlassenen Bibliotheken
in unberufene Hände oder gar in den Handel gelangen.
629. Übermalte Buntdrucke. (Mitteilung auf der Leip-
ziger Tagung 1929; vgl. Prot. S. 5 Nr. IX und Archiv Nr. 1201
und 1202.)
In den letzten Jahren wird in verstärktem Maße die
Beobachtung gemacht, daß der unredliche Teil des Kunsthandels
Täusehungsversuche mit übermalten Buntdrucken, Lithographien
usw. versucht. So sind mir in den letzten Jahren als gerichtlicher
Sachverständiger in Leipzig eine Reihe von raffnierten und plumpen
Fälschungen dieser Art bekannt geworden. Ein schwieriges Objekt
war vor dem Landgericht Chemnitz anhängig, und zwar handelte
es sich dabei um eine Landschaftsalgraphie „Blick auf St. Blasien"
(B. 109) von Hans Thoma, die durch Aufschrift derSignatur zum
Preise von 5000 bis 6000 Mark verkauft worden war.
Wesentlich plumpere Machwerke vertreibt eine Fälscher-
zentrale Guth in Halle a. S., Streiberstraße 10, die auf geschickte
Weise Fälschungen, z. T. Übermalungen von Buntdrucken nach
Anders Zorn, Joseph Israels, Leistikow, Menzel u. a. m. vertreibt.
Das Geschäftsgebahren dieser Fälscherzentrale ist deshalb besonders
zu verurteilen, weil sie sich mit kaufmännischen Unternehmern in
Verbindung setzt, die bekannten Sammlern aus irgendwelchen
Verpflichtungen her Geld schulden. Sie veranlaßt dann den
Schuldner, zu seinem Gläubiger zu gehen und ihm an Stelle der zu
zahlenden Schuld, die sonst uneinbringlich sei, ein gefälschtes
Kunstwerk zu verkaufen. Die Hallesche Fälscherzentrale hat
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Mitteilungen des Museen-Verbandes
Als Manuskript für die Mitglieder
gedruckt und ausgegeben im Mai 1930.
Zu beachten ist, daß diese Mitteilungen durchaus vertraulich und
nur für Mitglieder bestimmt sind. Einem Beschlusse der Kopen-
hagener Versammlung 1902 (Prot. S. 9) gemäß, erwartet der Vorstand
von seinen Mitgliedern rechtzeitige Vorsorge, um zu verhindern,
daß die Drucksachen des Verbandes mit hinterlassenen Bibliotheken
in unberufene Hände oder gar in den Handel gelangen.
629. Übermalte Buntdrucke. (Mitteilung auf der Leip-
ziger Tagung 1929; vgl. Prot. S. 5 Nr. IX und Archiv Nr. 1201
und 1202.)
In den letzten Jahren wird in verstärktem Maße die
Beobachtung gemacht, daß der unredliche Teil des Kunsthandels
Täusehungsversuche mit übermalten Buntdrucken, Lithographien
usw. versucht. So sind mir in den letzten Jahren als gerichtlicher
Sachverständiger in Leipzig eine Reihe von raffnierten und plumpen
Fälschungen dieser Art bekannt geworden. Ein schwieriges Objekt
war vor dem Landgericht Chemnitz anhängig, und zwar handelte
es sich dabei um eine Landschaftsalgraphie „Blick auf St. Blasien"
(B. 109) von Hans Thoma, die durch Aufschrift derSignatur zum
Preise von 5000 bis 6000 Mark verkauft worden war.
Wesentlich plumpere Machwerke vertreibt eine Fälscher-
zentrale Guth in Halle a. S., Streiberstraße 10, die auf geschickte
Weise Fälschungen, z. T. Übermalungen von Buntdrucken nach
Anders Zorn, Joseph Israels, Leistikow, Menzel u. a. m. vertreibt.
Das Geschäftsgebahren dieser Fälscherzentrale ist deshalb besonders
zu verurteilen, weil sie sich mit kaufmännischen Unternehmern in
Verbindung setzt, die bekannten Sammlern aus irgendwelchen
Verpflichtungen her Geld schulden. Sie veranlaßt dann den
Schuldner, zu seinem Gläubiger zu gehen und ihm an Stelle der zu
zahlenden Schuld, die sonst uneinbringlich sei, ein gefälschtes
Kunstwerk zu verkaufen. Die Hallesche Fälscherzentrale hat
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