die Originale zu identifizieren. In unserem speziellen Fall sollte
die Zeichnung des Inventars eine Garantie für die Echtheit des
Stückes, d. h. einen terminus ante quem für seine Datierung, bieten.
Daß das Stück weder dem Quattro- noch dem Cinquecento ange-
hört, bedarf, glaube ich, keines eingehenden Beweises, und daß es
in der ersten Hälfte des Seicento entstanden sei, ist völlig aus-
geschlossen. Die Annahme, daß der Fälscher des Reliefs die
Archiv Nr. 1215 a zu Mitt. 636,2
Zeichnung als Vorlage benutzt habe, ist gleichfalls leicht zu wider-
legen: die Zeichnung gibt zwar die Formen dieses Reliefs wieder
(es sind gewisse Einkerbungen des Randes und ein Sprung rechts
oben deutlich zu sehen), sie ist aber in den Einzelheiten zu flüchtig,
als daß man glauben könnte, sie sei primär, das Relief sekundär
gewesen. Wohl zeigt die Zeichnung die Faltengebung der Körper
und Kleidungsstücke des Reliefs, die Art und Weise aber, wie sie
diese zeigt, summarisch und vielfach mißverstanden, beweist, daß
die Zeichnung des Inventars eine Garantie für die Echtheit des
Stückes, d. h. einen terminus ante quem für seine Datierung, bieten.
Daß das Stück weder dem Quattro- noch dem Cinquecento ange-
hört, bedarf, glaube ich, keines eingehenden Beweises, und daß es
in der ersten Hälfte des Seicento entstanden sei, ist völlig aus-
geschlossen. Die Annahme, daß der Fälscher des Reliefs die
Archiv Nr. 1215 a zu Mitt. 636,2
Zeichnung als Vorlage benutzt habe, ist gleichfalls leicht zu wider-
legen: die Zeichnung gibt zwar die Formen dieses Reliefs wieder
(es sind gewisse Einkerbungen des Randes und ein Sprung rechts
oben deutlich zu sehen), sie ist aber in den Einzelheiten zu flüchtig,
als daß man glauben könnte, sie sei primär, das Relief sekundär
gewesen. Wohl zeigt die Zeichnung die Faltengebung der Körper
und Kleidungsstücke des Reliefs, die Art und Weise aber, wie sie
diese zeigt, summarisch und vielfach mißverstanden, beweist, daß